Fleisch, Milch und Honig enthielten 2008 selten unzulässige Mengen an Rückständen
BVL veröffentlicht erstmals zwei Jahresberichte zu Rückständen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs
Im Jahr 2008 hat etwa jede 250. Probe von Lebensmitteln tierischer Herkunft nicht erlaubte Rückstandsgehalte enthalten. Während sich in Fleisch, Milch und Honig nur selten unzulässige Rückstandsmengen aus Tierarzneimitteln, sonstigen pharmakologisch wirksamen Substanzen, Schwermetallen oder langlebigen Organochlorverbindungen fanden, wurde in Aquakulturen nach wie vor vergleichsweise häufig Malachitgrün nachgewiesen. Die Hintergrundbelastung der ubiquitär in der Umwelt verbreiteten Dioxine und dioxinähnlichen PCB spiegelt sich in den Untersuchungsergebnissen für Eier wider. Dies sind Ergebnisse aus dem „Jahresbericht 2008 zum Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP)“, den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute herausgegeben hat.Erstmals veröffentlicht das BVL in diesem Jahr auch die Ergebnisse des Einfuhrrückstandskontrollplanes (ERKP) zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Dort enthielt etwa jede 40. Probe, die im Jahr 2008 von tierischen Erzeugnissen aus 32 Nicht-EG-Staaten genommen wurde, Rückstandsgehalte oberhalb der gesetzlichen Normen.
Ergebnisse des Nationalen Rückstandskontrollplanes (NRKP)
Im Jahr 2008 wurden in Deutschland 472.132 Untersuchungen an 50.153 Proben von Tieren oder tierischen Erzeugnissen durchgeführt. Weiterhin wurden fast 270.000 Tiere mittels eines Schnelltests auf antibakteriell wirksame Stoffe untersucht. Insgesamt wurde auf 671 Stoffe geprüft. Die wesentlichen Befunde sind im Folgenden dargestellt:
Rinder, Schweine
Die Belastung von Rindern mit unzulässigen Rückstandsmengen lag bei 0,4 %, die von Schweinen bei 0,2 %. In 22 von 3.266 Proben wurden bei beiden Tierarten Stoffe mit hormoneller Wirkung gefunden, deren Anwendung verboten ist. Diese Stoffe können aber auch natürlicherweise im Tier vorkommen bzw. über Schimmelpilze im Futtermittel in das Tier gelangen. Hinweise auf eine illegale Behandlung waren in keinem Fall zu finden. Außerdem gab es in sieben von 631 Proben Kokzidiostatikabefunde. Die für Rind und Schwein nicht zugelassenen Zusatzstoffe stammen produktionsbedingt aus Futtermitteln für Tierarten, für die Kokzidiostatika zugelassen sind.
Bei etwa jeder 800. Probe waren die zulässigen Höchstgehalte von Antibiotika überschritten. Mehr als 10.000 Proben wurden mit spezifischen Analysemethoden untersucht. Bei den mit einem Schnelltest auf diese Stoffgruppe untersuchten 267.175 Proben waren 399 positiv.
Auf Kontaminanten wurden 66 von 4.520 untersuchten Proben positiv getestet. In 38 von insgesamt 1.131 Proben wurde Quecksilber oberhalb der seit 2005 festgelegten Höchstmenge gefunden. Außerdem wurden einmal PCBs, achtmal Dioxine, einmal Lindan und 23mal Cadmium nachgewiesen.
Geflügel
0,12 % der Geflügelproben waren mit Rückständen in unzulässiger Höhe belastet. In zwei von 1.858 Proben wurde Chloramphenicol und in drei von 416 Proben wurde der Hauptmetabolit des verbotenen antibakteriell wirksamen Furaltadons gefunden. Außerdem wurden zwei von 299 Masthähnchenproben auf Lasalocid positiv getestet.
Schafe, Pferde, Kaninchen, Wild
515 Proben von Schafen, 91 Proben von Pferden, 15 Proben von Kaninchen und 281 Wildproben wurden untersucht. Bei Schafen wiesen eine Dioxin-, drei Quecksilber-, eine Blei- und vier Cadmiumproben Höchstgehaltsüberschreitungen auf. Bei Pferden war in zwei Proben der zulässige Höchstgehalt von Cadmium überschritten. Bei Kaninchen und Zuchtwild konnten keine unzulässigen Rückstände festgestellt werden. Belastungen mit Organochlorverbindungen oberhalb der gesetzlich festgelegten Höchstgehalte wurden im Fett von 19 Wildschweinen und einem Rotwild von insgesamt 111 untersuchten Wildproben festgestellt.
Aquakulturen
2008 wurden 538 Proben, meist Forellen und Karpfen, getestet. Relativ häufig wurden wie bereits in den vergangenen Jahren Rückstände von Malachitgrün, einem zur Anwendung bei Fischen verbotenen Teichdesinfektionsmittel, analysiert. 10 von 283 Forellenproben und drei von 142 Karpfenproben waren positiv. Seit 2004 werden Fische aus der Aquakultur verstärkt auf dieses Mittel getestet.
Milch, Eier, Honig
2008 betrug der Probenumfang 1.851 Milchproben, 816 Hühnereierproben und 180 Honigproben. In Milch wurde in je einer Probe das nicht zugelassene Wurmmittel Ivermectin und das verbotene Lösungsmittel Chloroform nachgewiesen. Höchstgehaltsüberschreitungen gab es bei den Organochlorverbindungen DDT, Lindan und bei den Dioxinen. In neun Eierproben fanden sich nicht zugelassene Mittel gegen Darmparasiten (Kokzidiostatika). Weiterhin wurde das verbotene Nikotin ermittelt, das als Desinfektionsmittel angewendet wird. In jeder Eierprobe sind außerdem die weit verbreiteten Dioxine bzw. dioxinähnliche PCBs nachgewiesen worden, in 5,2 % der Proben lagen die Werte oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes. Bei Honig fand man in einer Probe Lambda-Cyhalothrin, ein Insektizid, und in einer Probe Cymiazol, ein Mittel gegen Milben.
Ergebnisse des Einfuhrrückstandskontrollplanes (ERKP)
Im Jahr 2008 wurden im Rahmen des ERKP in Deutschland 19.399 Untersuchungen an 1.341 Proben von tierischen Erzeugnissen aus 32 Nicht-EG-Staaten durchgeführt. Insgesamt wurde auf 263 Stoffe geprüft. Untersucht wurde Fleisch von sieben Tierarten und acht verschieden Erzeugnissen aus Aquakulturen sowie Leber, Därme und Honig.
Etwa jede 40. Probe enthielt Rückstandsgehalte, die nicht zulässig sind. Rinder-, Pferde-, Kaninchen-, Wild- und Milchproben enthielten keine zu beanstandenden Rückstandsgehalte.
Rückstände der Metaboliten von antibakteriell wirksamen Nitrofuranen, deren Anwendung EU-weit verboten ist, wurden in 15 Proben von Schweinedärmen und sieben Proben von Schafdärmen aus China, in einer Putenprobe aus Israel und in sieben Proben von Aquakulturen aus Indien (5), Bangladesch (1) bzw. China (1) gefunden. Weitere Einzelbefunde gab es in Honig und einer Fischprobe.
Darüber hinaus wurden im Jahr 2008 1.319 Untersuchungen an 591 Verdachtsproben durchgeführt. Die Proben wurden auf 79 Stoffe untersucht. Ein wichtiger Anlass für die Probenahme war die Entscheidung 2006/236/EG über Sondervorschriften für die Einfuhr von zum Verzehr bestimmten Fischereierzeugnissen aus Indonesien. Darin war festgelegt worden, dass jede Sendung aus Indonesien auf Schwermetalle zu untersuchen ist. Auch Meldungen über das Europäische Schnellwarnsystem zu erhöhten Dioxingehalten in Schweinefleisch aus Chile hatten die Untersuchungsbehörden alarmiert. 14 Proben aus Indonesien enthielten Cadmium oberhalb des erlaubten Höchstgehaltes. Weiterhin fanden sich in einer Probe aus Indonesien und einer Probe aus Vietnam unzulässig hohe Gehalte an Quecksilber. Dioxine wurden in Schweinefleisch aus China in allen Proben nur unterhalb des zulässigen Höchstgehaltes ermittelt.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung kommt in der gesundheitlichen Bewertung der Ergebnisse des NRKP und des ERKP zu dem Schluss, dass vom einmaligen oder gelegentlichen Verzehr der Lebensmittel mit positiven Rückstandsbefunden kein unmittelbares Risiko für den Verbraucher ausgeht.
Hintergrundinformation
Der NRKP und der ERKP sind EU-weit durchgeführte Programme zur Untersuchung von Lebensmittel liefernden Tieren und tierischen Erzeugnissen.
In Deutschland legt das BVL zusammen mit den Bundesländern die Pläne fest. Die von den Ländern erhobenen Daten werden vom BVL ausgewertet und für die verschiedenen Berichtspflichten, zum Beispiel an die Europäische Kommission, zusammengestellt.
NRKP
Die Lebensmittel- und Veterinärüberwachung überprüft vor Ort im Schlachthof, in landwirtschaftlichen Betrieben, im Tierbestand und kontrolliert auch die betrieblichen Aufzeichnungen. Die Probenzahlen richten sich nach den Schlacht- bzw. Produktionszahlen. Neben Fleisch, Fett, Organen, Urin, Blut und Kot können Proben auch von Futter und Wasser genommen werden. Außer den unverarbeiteten tierischen Lebensmitteln werden auch Proben lebender Tiere analysiert. Der Nachweis verbotener Stoffe führt im Regelfall zur Sperrung des Betriebes bzw. dazu, dass Tiere nicht mehr transportiert oder an andere Betriebe abgegeben werden dürfen. Betriebe, die gegen das bestehende Recht verstoßen haben, stehen für einen bestimmten Zeitraum unter verstärkter Kontrolle. Je nach Schwere des Verstoßes werden Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
ERKP
Nach Anhang II Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 haben die Mitgliedstaaten Sendungen von Erzeugnissen, die zur Einfuhr vorgestellt werden, einem Überwachungsplan zu unterziehen. Demnach werden Kontrollen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Nicht-EU-Staaten seit 2004 nach einem bundeseinheitlichen ERKP durchgeführt. Die Untersuchung der Sendungen und die Probenahmen erfolgen an den Grenzkontrollstellen. Nach positiven Befunden hat die für die Grenzkontrollstelle zuständige Behörde bei der Einfuhruntersuchung die folgenden Sendungen desselben Ursprungs oder derselben Herkunft verstärkt zu kontrollieren.
Allgemeine Informationen zum NRKP bzw. ERKP gibt es online unter: www.bvl.bund.de/nrkp.
Der Jahresbericht 2008 zum NRKP ist online zu finden unter: www.bvl.bund.de/nrkp2008.
Der Jahresbericht 2008 zum ERKP ist online zu finden unter: www.bvl.bund.de/erkp2008.
Quelle: BVL [ Berlin ]