EU-Kommission soll zu „vegetarischen/veganen“ Fleischersatzprodukten Stellung nehmen

Auf die inneren Werte kommt es an
 
EU-Kommission soll zu „vegetarischen/veganen“ Fleischersatzprodukten Stellung nehmen
 
Frankfurt am Main, 29.06.2016. Der Deutsche Fleischer-Verband fordert mehr Wahrheit und Klarheit in der allgemeinen Debatte um „vegetarische Schnitzel“ und andere Fleischersatzprodukte. DFV-Vizepräsident Eckart Neun: „Zunehmend werden vegetarische oder vegane Produkte unter Verwendung der eingeführten Bezeichnungen von Fleischerzeugnissen in den Verkehr gebracht. Diese Fleischersatzprodukte haben weder in Zusammensetzung noch in Geschmack mit den traditionellen Erzeugnissen wie Wurst und Schinken etwas gemeinsam.“ So komme es nach Ansicht des Verbandes nicht alleine auf ein ähnliches Aussehen an, entscheidend für die Erfüllung der Verbrauchererwartung seien zudem Geruch, Konsistenz und vor allem Geschmack.
 
Lediglich die Aufmachung oder die Form des „Originals“ zu imitieren, ist nach Ansicht des Verbandes irreführend. Obwohl die Verkehrsbezeichnungen vielfach durch die Begriffe wie „vegetarisch“ oder „vegan“ ergänzt würden, können diese Surrogate zu Verbrauchertäuschungen und Verwechslungen führen. „Nur weil es äußerlich wie ein Schnitzel aussieht, muss es noch lange keines sein, geschweige denn, wie eines schmecken“, erläutert Dr. Wolfgang Lutz, Geschäftsleiter für Lebensmittel- und Hygienerecht beim DFV. „Es kommt eben auch auf die inneren Werte an.“ Er empfiehlt für fleischlose Erzeugnisse neutrale Begriffe wie „Bratstück“, die übrigens im Handel auch Verwendung finden. „Das ist ehrlicher dem Verbraucher gegenüber.“ Wenn diese Produkte qualitativ und geschmacklich überzeugen könnten, würden sie auch ohne Schummelei bei der Namensgebung ihre Liebhaber finden.
 
Der DFV hat daher zusammen mit dem Deutschen Bauernverband im März 2016 einen Antrag bei der Deutschen Lebensmittelbuchkommission dahingehend gestellt, dass für fleischlose Erzeugnisse die Bezeichnungen von Fleischerzeugnissen, wie sie in den Leitsätzen beschrieben sind, nicht verwendet werden dürfen. Der DFV begründet dies unter anderem mit Vorgaben der Lebensmittelinformations-Verordnung. Alleine die Nachahmung der Form kann nicht ausreichen, um die entsprechenden Verkehrsbezeichnungen zu verwenden. Die Produkte als solche lehnt der Verband übrigens nicht ab. „Viele fleischerhandwerkliche Betriebe haben schon lange Vegetarisches im Angebot und sind auch neuartigen Lebensmitteln gegenüber aufgeschlossen“, stellt Neun klar.
 
Die Problematik der irreführenden Kennzeichnung von „vegetarischen/veganen“ Fleischerzeugnissen wird nun auch die Europäische Kommission beschäftigen. Die Europaabgeordnete der CDU für Nordrhein-Westfalen in der Europäischen Volkspartei, Frau Dr. Renate Sommer, hat sich nun im Einklang mit der Auffassung des DFV mit einer parlamentarischen Anfrage an die EU-Kommission gewandt. Die EU-Kommission soll dazu Stellung nehmen, ob die Verwendung der traditionellen Bezeichnungen bei Lebensmittelimitaten möglich ist, ob Zusätze wie „vegetarisch“ oder „vegan“ zur Vermeidung von Irreführungen ausreichen oder ob hierzu weitere Angaben notwendig wären. Es bleibt abzuwarten, wie EU-Kommission und die Deutsche Lebensmittelbuchkommission entscheiden werden.

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