Tierschutz bei der Schlachtung

Frankfurt am Main, 3. August 2017. Ein klares Bekenntnis zur handwerklichen Schlachtung unter Berücksichtigung tierschutzrechtlicher Anforderungen war der klare Konsens aller Beteiligten an der Arbeitsgemeinschaft Schlachtung, die jetzt in den Räumen des Deutschen Fleischer-Verbands in Frankfurt stattgefunden hat.

An dem Treffen, das von DFV-Vizepräsident Konrad Ammon angeregt worden war, nahmen Vertreter zuständiger Behörden, Hersteller von Schlacht- und Betäubungstechnik, Experten aus der Wissenschaft und viele Vertreter des selbstschlachtenden Fleischerhandwerks und regionaler Schlachtbetriebe aus ganz Deutschland teil. Ziel war der Informationsaustausch sowie die Klarstellung und Lösungsfindung von aktuellen Fragen zum Tierschutz bei der handwerklichen Schlachtung. So berichteten beispielsweise Vertreter von Schlachtbetrieben über ihre Erfahrungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen oder dem Umgang mit neuen Betäubungsgeräten.

Dabei zeigte sich, nach intensivem Gedankenaustausch, im Grunde eine Übereinstimmung über von Fleischerhandwerk und zuständigen Behörden verfolgten Zielen. Tierschutz bei der Schlachtung ist Teil handwerklichen Selbstverständnisses, so DFV-Vizepräsident Konrad Ammon jr., auch wenn gemeinsam mit den Behörden weiter an praxisorientierten Lösungen gearbeitet werden muss. DFV-Geschäftsleiter Dr. Wolfgang Lutz, der zusammen mit Justiziar Thomas Trettwer die Veranstaltung leitete, befürwortete die Weiterführung des konstruktiven Austausches.

http://www.fleischerhandwerk.de

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