Fleischwirtschaft begrüßt Beratungen zum Arbeitsschutzkontrollgesetz
Die Verschiebung der Schlussberatungen im Deutschen Bundestag über die Änderungen im Arbeitsschutzkontrollgesetz zeigt, dass die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD noch erheblichen Beratungsbedarf haben. „Wir sind sehr froh, dass sich die Bundestagsabgeordneten mit der Rechtssicherheit und den möglichen Konsequenzen des aktuellen Gesetzentwurfs auseinandergesetzt haben“, sagt die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der Fleischwirtschaft (VDF) Dr. Heike Harstick. „Leider konnten wir unseren Sachverstand zum Referentenentwurf weder im Vorfeld einbringen, noch war die Fleischwirtschaft als die am meisten betroffene Branche zur öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss Anfang Oktober eingeladen.“
Der VDF wendet sich nicht gegen ein Werkvertragsverbot in den Kernbereichen der Fleischwirtschaft. Die Fleischwirtschaft besteht aus einer Vielzahl kleiner und mittelständischer, fast ausschließlich familiengeführter Unternehmen und einzelnen großen Konzernen. Alle Unternehmen werden von den neuen gesetzlichen Regelungen für die Fleischwirtschaft betroffen sein; unabhängig davon, ob sie bisher mit oder ohne Werkverträge gearbeitet haben.
Die Unternehmen tragen zu einem großen Teil bereits die volle Verantwortung für die bei ihnen Beschäftigten. Dort, wo bislang Werkverträge eingesetzt werden, sind die Unternehmen aktuell dabei, auf Festanstellungen überzugehen. Dieser Prozess soll bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verschärfungen im Arbeitsschutz und für die Unterbringung von Beschäftigten werden vom VDF mitgetragen.
Das vorgesehene Verbot der Zeitarbeit und das im Gesetzentwurf verklausuliert formulierte Kooperationsverbot haben nichts mit Arbeitsschutz zu tun und zielen ausschließlich in Richtung Zerschlagung arbeitsteiliger Strukturen. Das Verbot von Zeitarbeit verhindert saisonale Produktion wie beispielsweise zur Grillsaison, wo in kurzer Zeit für einen vorübergehenden Zeitraum zusätzliches Personal benötigt wird. Dies geht nur mit dem Einsatz von Zeitarbeitskräften, denn für befristete Anstellungen lassen sich keine Bewerber finden und Arbeitszeitkonten sind in dem notwendigen Ausmaß keine Lösung. „Den betroffenen Unternehmen wird die nötige Flexibilität genommen, um sich im europäischen Wettbewerb behaupten zu können“, sagt Dr. Heike Harstick.
Das Kooperationsverbot würde jegliche Arbeitsteilung, die in allen Wirtschaftsbereichen üblich ist, für die Fleischwirtschaft verbieten, sowohl zwischen unabhängigen Unternehmen als auch innerhalb von Konzernen. Die Prozesse verschiedener Tätigkeitsbereiche und Unternehmen bauen aufeinander auf. Bestes Beispiel ist die Aufbereitung von Innereien: Diese Tätigkeit wird traditionell in den Räumlichkeiten des Schlachthofs von einem Spezialunternehmen in Abhängigkeit vom laufenden Schlachtbetrieb durchgeführt. Würde diese Kooperation verboten, wäre das Spezialunternehmen in seiner Existenz bedroht.
„Um Werkverträge in der Fleischwirtschaft zu verbieten, sollte dies eindeutig im Gesetz formuliert werden, ohne auf gesellschaftsrechtliche Konstellationen und Unternehmenskooperationen Einfluss zu nehmen und ohne die Unternehmen in Rechtsunsicherheit zu stürzen“, sagt Dr. Heike Harstick. „Realitätsferne Vorstellungen und Stimmungsmache gegen die Fleischwirtschaft, wie von Bundesminister Heil und einigen seiner Parteifreunde, helfen da nicht weiter.“