BGN-Vorstand beschließt Beiträge für 2012

Leichte Steigerung im Vergleich zum Vorjahr für Fleischwirtschaft

Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat in seiner Sitzung am 4. April 2013 den Beitragsfuß für das Jahr 2012 beschlossen. Er beträgt nunmehr 2,49 Euro. Je nach Höhe der Lohnsumme steigt der Beitrag für Betriebe der Fleischwirtschaft zwischen 2,36 und 3,65 %.

Keine Folge der Fusion, diverse Faktoren ausschlaggebend

Die Erhöhung der Beiträge ist keine Folge der Fusion, da es nach wie vor eine getrennte Umlagerechnung gibt. Vielmehr ist die Steigerung auf viele Faktoren zurückzuführen. So ist die Lohnsumme der Unternehmen kaum gestiegen, zusätzlich werden die Strukturprobleme der Branche deutlich: Zuletzt war ein Rückgang der Unternehmen um 4% zu beobachten. Um die Beitragssteigerung zu dämpfen hat der Vorstand beschlossen, Betriebsmittel zu verwenden.

Rückvergütung an die Betriebe bleibt

Betriebe der Fleischwirtschaft, die eine erfolgreiche Präventionsarbeit nachweisen können, erhalten nach wie vor Nachlässe, Rabatte und Prämien. In diesem Jahr werden insgesamt 7,94 Mio. Euro an Unternehmen zurückerstattet. Die Rückvergütung wird mit dem Beitrag verrechnet, also dort direkt abgezogen. Insgesamt 54 Betriebe mussten allerdings einen Zuschlag zahlen. Ein solcher wird fällig, wenn ein Unternehmen 5 Jahre hintereinander ein überdurchschnittliches Unfallgeschehen aufweist.

Fälligkeit der Zahlungen

Der Beitrag wird am 15.05.2013 fällig. Gleichzeitig werden mit der Beitragsrechnung drei Vorschussraten für das laufende Kalenderjahr erhoben, die am 15.08. und 15.11.2013 sowie am 15.02.2014 fällig werden. Die Vorauszahlungsraten betragen im Regelfall 28 Prozent des Beitrages 2012.

59 Prozent der Mitgliedsbetriebe der Fleischwirtschaft nehmen bisher am Lastschriftverfahren teil. Auch für die Mitglieder, die bisher hiervon keinen Gebrauch gemacht haben, besteht die Möglichkeit eine entsprechende Einzugsermächtigung, die dem Beitragsbescheid beigefügt ist, an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe Bereich Fleischwirtschaft, Postfach 310120, 55062 Mainz bis zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen zu erteilen. Bei rechtzeitiger Zusendung werden die Beiträge abgebucht.

Gefahrklassen

Im Beitragsbescheid 2012 werden noch die bisher gültigen Gefahrklassen zur Beitragsberechnung herangezogen. Die am 17.12.2013 mit Veranlagungsbescheid übermittelten Gefahrklassen gelten erst ab dem Umlagejahr 2013. Den entsprechenden Beitragsbescheid 2013 erhalten die Unternehmen im Frühjahr 2014.

Über die BGN:

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund 3,3 Millionen Menschen in über 400.000 Betrieben.

Quelle: Mannheim [ BGN ]

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