SPD sieht schweren Schlag für zentrales Agrarmarketing

Verfassungsgericht erklärt Absatzfondsgesetz für verfassungswidrig

Zum Urteil des Verfassungsgerichts erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gustav Herzog:

Das Verfassungsgericht hat das Absatzfondsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Damit folgen die Karlsruher Richter den Klägern, die insbesondere eine fehlende Gruppennützigkeit geltend machen. Dies widerspricht der Haltung sowohl des Bundestags als auch der Bundesregierung und des Bundesrates, die im Zuge der letzten Novelle eine Vereinbarung des Gesetzes mit unserer Verfassung festgestellt haben.

Das heutige Urteil ist ein schwerer Schlag für das zentrale Agrarmarketing, der nachhaltige Folgen auf die gesamte Agrar- und Ernährungswirtschaft haben wird. Einen gesetzlich geregelten Fonds wird es mit diesem Urteil in dieser oder ähnlicher Form nicht mehr geben. Die Wirtschaftsbeteiligten werden dringend erörtern müssen, wie die nun entstehende Lücke privatrechtlich geschlossen werden kann. Zunächst müssen aber erst einmal die Einzelheiten des Urteils und alle daraus resultierenden Schritte sorgfältig geprüft werden.

Quelle: Berlin [ Gustav Herzog - SPD-Bundestagsfraktion ]

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