Geänderte Schnittführung bei Schlachtschweinen ab 01.01.2011

DBV: Berechnungsformeln zügig anpassen

Ab dem 1. Januar 2011 wird durch das Bundeslandwirtschaftsministerium mit Verweis auf geltendes EU-Recht eine neue Schnittführung für Schweineschlachtkörper umgesetzt. Danach werden Augen, Augenlider und Ohrmuscheln in das amtlich ermittelte Schlachtgewicht mit einbezogen. Im Ergebnis führt diese Umsetzung dazu, dass sich die Schlachtgewichte von Mastschweinen um 250 Gramm und bei Schlachtsauen um 300 Gramm erhöhen. Daraus ergibt sich eine entsprechend höhere Auszahlungsleistung. Da es sich hierbei allerdings um in der Regel nicht marktfähige Abschnitte handelt, entsteht auf Schlachthofseite ein Mehraufwand in Höhe von etwa 35 Cent je Schwein (bei einer Notierung von 1,40 Euro/kg Schlachtgewicht), dem kein entsprechender Gegenwert am Markt gegenübersteht.

Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ist die neue Auslegung der Rechtsvorschriften zur Schnittführung nicht nachvollziehbar. Wenn sie von Gesetzes wegen aber notwendig ist, dann sollten alle damit zusammenhängenden Vorgänge transparent und nachvollziehbar behandelt werden. Da ferner neue Schätzformeln für die Schlachtabrechnung in Arbeit sind, die ab Mitte des kommenden Jahres Gültigkeit erlangen sollen und die neue Schnittführung berücksichtigen, plädiert der DBV dafür, zeitlich begrenzt den Mehraufwand der Schlachthöfe durch einen entsprechenden Abzug auf den Schlachtabrechnungen transparent auszuweisen. Die Alternative, mit einer kurzfristigen Maskenänderung auf die geänderte Schnittführung zu reagieren, würde aus Erzeugersicht nicht der Markttransparenz dienen.

Quelle: Berlin [ DBV ]

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