Die Hygiene-Ampel aus Sicht des Aigner-Ministeriums
Mehr Transparenz beim Restaurantbesuch
Ein Kontrollbarometer an der Eingangstür soll Verbraucher künftig darüber aufklären, ob die amtliche Lebensmittelüberwachung in einem Restaurant, einem Imbiss oder einer Kantine hygienische Mängel festgestellt hat - so sieht es ein Vorschlag vor, über den Länder und Bund bei der Verbraucherministerkonferenz am 19. Mai in Bremen beraten haben.
Anhand eines Balkendiagramms sollen Verbraucher künftig die Bewertung der amtlichen Lebensmittelüberwachung erkennen können, Quelle: © MNStudio - Fotolia.com
Auch wenn die Details noch nicht feststehen, im Grundsatz waren sich die Bundesländer einig: Die Transparenz bei der Lebensmittelüberwachung soll erhöht werden.
"Die Verbraucher wollen klare Informationen über die Hygiene in Gaststätten, die sie besuchen. Dazu gehört auch, dass die Darstellung der Überwachungsergebnisse in den Bundesländern einheitlich erfolgt. Nur wenn die Kontrolldichte in allen Bundesländern hoch ist und die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung aktuell sind, macht das Kontrollbarometer überhaupt Sinn", erkläre Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner nach dem Beschluss der Bremer Konferenz.
Es sei Aufgabe der Länder, die Lebensmittelüberwachung so zu organisieren, dass sie diesen Anforderungen auch gerecht wird: "Die Bundesländer haben bei der Verbraucherministerkonferenz zurecht die Frage gestellt, wie die zuständigen Behörden den zusätzlichen Kontrollaufwand finanzieren können. Aus meiner Sicht steht fest, dass die Einführung einer Hygiene-Kennzeichnung nur möglich sein wird, wenn die personellen Kapazitäten in den Ländern ausreichen."
Aigner begrüßte, dass die Bundesländer einig sind, für mehr Transparenz in der Lebensmittelüberwachung sorgen zu wollen. "Ich werde den Wunsch der Länder, bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen zu schaffen, schnell aufgreifen."
Die Grundsatzentscheidung ist gefallen, die Details müssen nun in einer Verordnung geklärt werden. Das Bundesministerium wird dazu einen Entwurf vorlegen und dann mit der Gesetzgebung beginnen.
Was wird bewertet?
Im Rahmen der amtlichen Risikobeurteilung der Betriebe bewerten die zuständigen Behörden in den Bundesländern, wie und in welchem Umfang ein Betrieb seiner Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit nachkommt. Bewertet werden unter anderem die Personal- und Produktionshygiene , so der bisherige Entwurf.
Aus den Ergebnissen der Einzelprüfungen ergeben sich Punkte, die zu einem Gesamtergebnis addiert werden sollen. Je nach Höhe der Punktzahl hat ein Betrieb die Anforderungen "erfüllt", "teilweise erfüllt" oder "unzureichend erfüllt". Die Feststellung von Mängeln zieht je nach Schwere der Verstöße Maßnahmen der zuständigen Behörde bis hin zur Betriebsschließung nach sich. Das Kontrollbarometer sagt dabei nichts über Art und Umfang der behördlichen Maßnahmen aus.
Was können Verbraucher aus dem Kontrollbarometer ablesen?
Wenn die erforderlichen Regelungen geschaffen sind, soll künftig eine graphische Darstellung in Form eines Balkendiagramms die Bewertung verdeutlichen. Jeder Betrieb ist dann verpflichtet, die sich daraus ergebende graphische Darstellung den Verbrauchern als Aushang zugänglich zu machen. Der Aushang muss so angebracht werden, dass er vor Verschmutzung und Beschädigung geschützt ist. Gut sichtbare Stellen befinden sich beispielsweise an oder in der Nähe der Eingangstür.
Zunächst soll es nach dem bisherigen Bund-Länder-Entwurf die Plakette nur in der Gastronomie geben, später auch in Metzgereien, Bäckereien und im Lebensmitteleinzelhandel.
Quelle: Berlin [ BMELV ]