Vorsicht Abzocke! Warnung vor windigen Geschäftemachern
Verfasst von Thomas Pröller, meat-n-more am . Veröffentlicht in Politik & Recht
Die Tricks am Telefon um Verbandskasten, Aushänge und Arbeitsschutzvorschriften
Verstärkt sind derzeit wieder Bauerfänger unterwegs, um Betrieben das Geld aus der Tasche zu ziehen. Aktueller Anlass: Die Einführung der DGUV Vorschrift 2. Die BGN warnt davor, sich auf diese Angebote einzulassen.Die Masche der Gauner: Am Telefon wird gedrängt, einen mündlichen Kaufvertrag abzuschließen. Angeboten werden beispielsweise neue Verbandskästen, Aushänge oder Infopakete mit Materialien zum Arbeitsschutz. Dabei erwecken die Anrufer den Eindruck, sie handelten im Auftrag oder mit Wissen der BGN. Kaufdruck wird mit dem Verweis auf die DGUV Vorschrift 2 erzeugt. Teilweise drohen die Anrufer auch mit Kontrollbesuchen oder der Benachrichtigung der Polizei, sollte das Unternehmen nicht auf das Angebot eingehen.Die BGN warnt ausdrücklich davor, sich auf diese Offerten einzulassen. Denn keine dieser Firmen handelt mit ihrer Billigung oder gar in ihrem Auftrag.Um die Unternehmen vor dieser dreisten Abzockerei zu schützen, stellt die BGN klar:
Informationsmaterial wie Broschüren oder Plakate, Seminare und Schulungsangebote sind für BGN-Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos.
Die BGN beauftragt weder eigene Mitarbeiter noch Dritte damit, Betriebe anzurufen, um ihnen Informationsmaterial oder Schulungen kostenpflichtig anzubieten.
Die BGN beauftragt niemals externe Firmen mit Kontrollen in ihren Mitgliedsunternehmen. BGN-Außendienstmitarbeiterinnen und –mitarbeiter haben einen Dienstausweis.
Mitgliedsbetriebe, die Zweifel daran haben, ob ein Anruf oder ein Schreiben im Namen der BGN auch tatsächlich authentisch ist, können Sie sich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an die BGN wenden.