„Gerichtsurteil stellt deutsche Lebensmittelüberwachung in Frage“
Abraham zum Schwarzwälder Schinken Urteil
Mit Verwunderung nimmt die Abraham Schinken GmbH ein Urteil des Bundespatentgerichts in Sachen Schwarzwälder Schinken vom 13. Oktober 2011 zur Kenntnis.
Danach soll aufgrund der Beschwerde des Schutzverbandes der Schwarzwälder Schinkenhersteller e.V. das Schneiden und Verpacken des Schinkens ebenfalls im Schwarzwald erfolgen.
Die noch nicht rechtsverbindliche Entscheidung muss erst noch den EU-Gremien zur Prüfung vorgelegt werden und unterstellt, dass die Lebensmittelüberwachung für diese Schinkenspezialität ausschließlich im Schwarzwald erfolgen kann.
Damit wird den Kontrollbehörden in den übrigen Bundesländern die Kompetenz in der Überprüfung von Lebensmitteln aberkannt.
Nach der bisher gültigen Spezifikation der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) Schwarzwälder Schinken ist das Aufschneiden und Verpacken auch außerhalb des sog. Schutzgebietes erlaubt, da die lebensmittelrechtliche Überwachung bundesweit genau so sorgfältig, wie im Schutzgebiet, geregelt ist und stattfindet.
Die Abraham Schinken GmbH und weitere Hersteller von Schwarzwälder Schinken haben diesbezüglich in einem vor dem Deutschen Patent und Markenamt geführten Verfahren bereits im Jahre 2008 klar obsiegt. Nach diesem juristischen Hin & Her wird die endgültige Entscheidung jetzt auf EU-Ebene getroffen. Dieses Verfahren beansprucht erfahrungsgemäß einen längeren Zeitraum. Bis dahin bleibt daher die bestehende Spezifikation in Kraft. Somit kann der im Herzen des Schwarzwalds traditionell im eigenen Betrieb hergestellte Schinken, wie bisher in dem hochmodernen Slice-Zentrum in Harkebrügge aufgeschnitten und verbrauchergerecht verpackt werden. Dies geschieht selbstverständlich unter Kontrolle der zuständigen Behörden.
Das Unternehmen wird nachhaltig sicherstellen, dass auch in Zukunft kein Verbraucher auf Abraham Schwarzwälder Schinken verzichten muss.
Die Stellungnahme des Schutzverbandes Schwarzwälder Schinken können Sie [hier] nachlesen
Quelle: Seevetal [ Abraham Schinken GmbH ]