Der feine Unterschied zwischen getäuscht und enttäuscht
Zum Portal Lebensmittelklarheit.de: Lebensmittelwirtschaft bereit für Diskussion - aber nicht anhand konkreter Marken
Anlässlich der Diskussion um die Auswertung des Portals Lebensmittelklarheit.de stellt der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) klar, dass die Lebensmittelwirtschaft von Anfang an das Ziel des Portals, die Förderung eines fairen und sachlichen Meinungsaustauschs zwischen Verbrauchern und Wirtschaft, unterstützt hat. Befürwortet wird außerdem eine sachliche, objektive Erläuterung der geltenden Kennzeichnungs- und Aufmachungsvorgaben einschließlich aktueller Fragestellungen im Informationsteil. "Die Lebensmittelwirtschaft verweigert sich nicht einer Diskussion über kennzeichnungspolitische Fragestellungen, diese kann und darf aber nicht am Beispiel einzelner Marken oder Produkte erfolgen, die dem geltenden Recht entsprechen", betont BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff. Es ist nicht akzeptabel, dass einzelne Marken als Exempel vorgeführt und im Wettbewerb beschädigt werden, nur um eine kennzeichnungspolitische Diskussion auszulösen.Bei Lebensmittelklarheit.de muss juristisch zwischen Täuschung und Enttäuschung unterschieden werden. Wer täuscht, handelt illegal. Im Portal geht es aber um eine enttäuschte Erwartung individueller Verbrauchervorstellungen trotz einer rechtmäßigen Produktaufmachung. Wenn sich ein Unternehmen an die vom Gesetzgeber geschaffenen rechtlichen Spielregeln hält, darf ihm nicht auf einem staatlich geförderten Portal der Vorwurf einer unlauteren Täuschungshandlung gemacht werden. Genau dieses wird aber vom Portal suggeriert. Selbstverständlich können enttäuschte Verbrauchererwartungen auch zu einer freiwilligen Änderung der Produktaufmachung durch den Anbieter führen. Dies obliegt aber der individuellen Entscheidung des Unternehmens. "Hersteller wollen ihre Produkte verkaufen. Deshalb ist es Grundlage unternehmerischen Handelns auf Kritik und Wünsche der Kunden zu reagieren", stellt der BLL-Hauptgeschäftsführer klar. Die große Mehrheit der Verbraucher sucht ohnehin den direkten Dialog mit der Lebensmittelwirtschaft. Die Unternehmen nutzen tagtäglich zahlreiche Informationskanäle wie Telefon-Hotlines, Internetseiten, persönliche Kundenkontakte, Tage der offenen Tür und Social Media zur intensiven Kundeninformation und zum direkten Austausch mit dem Kunden.
Generell ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Europäischen Union bereits einheitlich in einer Vielzahl von Vorschriften geregelt. Im letzten Jahr wurde eine lange diskutierte Reform des europäischen Kennzeichnungsrechts abgeschlossen. Es gibt aussagekräftige Pflichtkennzeichnungselemente wie die Zutatenliste, die Verkehrsbezeichnung oder das Mindesthaltbarkeitsdatum, die die wichtigsten Informationen zu einem Produkt liefern. "Gerade deshalb ist die Lebensmittelwirtschaft bereit, den vom Verbraucherzentrale Bundesverband angestrebten Dialog über die ermittelten Verbrauchererwartungen und eine bessere Vermeidung von Fehlverständnissen in Bezug auf die Kennzeichnung und Aufmachung von Produkten zu führen", erläutert Christoph Minhoff.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.
Quelle: Berlin [ BLL ]