NRW-Verbraucherschutzministerium legt neue Zahlen zum Pferdefleisch-Skandal vor

Informationen zu den Handelswegen

Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat am Mittwoch den20. Februar eine Zwischenbilanz der aktuellen Probenentnahmen im Rahmen des Skandals um falsch deklarierte Lebensmittel vorgelegt. Insgesamt wurden in den letzten Wochen rund 215 Proben in NRW genommen (Stand 19.02.2013, 16 Uhr). Bisher sind 69 Proben ausgewertet, 63 davon waren negativ. 6 Mal wurde durch die DNA-Analyse Pferdefleisch nachgewiesen. Weitere Auswertungen werden noch in dieser Woche erwartet.

Derzeit haben die Behörden aufgrund einer Gesetzeslücke nicht die Möglichkeit, die Namen der betroffenen Firmen, deren belastete Produkte zu nennen oder die Probenergebnisse zu veröffentlichen.

Da von den Produkten nach bisherigem Stand keine akuten Gesundheitsgefahren ausgehen, ist eine Nennung rechtlich nur dann zulässig, wenn die betroffenen Unternehmen selbst öffentlich informieren oder einer Veröffentlichung zustimmen. Diese Gesetzeslücke wird von NRW scharf kritisiert. Ein Großteil der Unternehmen, bei denen positive Befunde festgestellt wurden, haben bereits Produktrückrufe veröffentlicht.

Durch das EU-Schnellwarnsystem hat das NRW-Verbraucherschutzministerium am Dienstag (12. Februar) erstmals eine Lieferliste im Zuge des Skandals um falsch deklariertes Rindfleisch erhalten. Der Verdacht hat sich inzwischen erhärtet, dass fälschlicherweise Pferdefleisch als Rindfleisch deklariert wurde. Dies stellt einen massiven Verstoß gegen die Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung dar.

Handelswege in Nordrhein-Westfalen

Der Großteil der bisher ermittelten Convenienceprodukte wurde über eine Düsseldorfer Handelsfirma und deren Kühlhaus im Neusser Hafen nach Nordrhein-Westfalen geliefert. Hierbei handelte es sich insbesondere um Lasagne-Produkte, die verkaufsfertig von einer Luxemburger Tochterfirma der französischen Firma Comigel geliefert wurden. Durch die zuständige Überwachungsbehörde im Rhein-Kreis-Neuss wurde unmittelbar festgestellt, dass die in den Vertriebslisten aufgeführten Produkte teilweise bereits ausgeliefert worden und teilweise noch im Lager vorhanden waren. Aufgrund einer Mitteilung des französischen Zulieferers Comigel waren die noch vorhandenen Waren durch das Lagerhaus bereits vorsorglich gesperrt worden.

Der Rhein-Kreis-Neuss, das Landesumweltamt (LANUV) und das Ministerium haben zudem unmittelbar die anderen betroffenen Behörden in NRW sowie in den anderen Bundesländern über die vorliegenden Erkenntnisse und Maßnahmen informiert.

Aus der übersandten Vertriebsliste wurde zudem ersichtlich, dass möglicherweise Lebensmitteleinzelhändler in NRW mit betroffenen Produkten über ein Kühlhaus in Belgien beliefert worden sind. Die für diese Einzelhändler zuständigen Kreisordnungsbehörden wurden informiert und auch hier eine Probenahme veranlasst.

Neben den Lieferungen über das Kühlhaus in Neuss ist ebenfalls ein Hersteller im Kreis Warendorf betroffen. Derzeit ermittelt die Kreisordnungsbehörde Lieferwege und hat die Untersuchung von Rückstellproben veranlasst. Die Firma schlachtet nicht selbst, sondern bezieht rohes Hackfleisch von anderen Firmen und verkauft dieses in gebratener Form weiter.

Die Lieferungen erfolgten nach bisheriger Kenntnis zwischen November 2012 und Januar 2013 und betreffen nicht nur Discounter und Lebensmittelketten, sondern auch andere Lebensmittelunternehmen, die mit Tiefkühlprodukten handeln. Inzwischen gibt es darüber hinaus auch Fälle, in denen über andere Lieferwege als Luxemburg verdächtige Produkte (nicht nur Tiefkühlware) nach Deutschland gelangt sind.

Das Landesumweltamt (LANUV) als nachgeordnete Behörde des Verbraucherschutzministeriums wurde unverzüglich angewiesen, zusammen mit den zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden die Lieferwege nach NRW nachzuverfolgen und noch vorhandene Produkt-Proben für Laboruntersuchungen sicherzustellen. Diese amtlichen Untersuchungen durch eine DNA-Analyse finden derzeit statt und sollen Aufschluss darüber geben, ob es sich in den als Rindfleisch deklarierten Produkten um Pferdefleisch handelt.

Monitoring-Programm aufgelegt

Das Ministerium hat zudem am Montag (18. Februar) ein NRW-Monitoring zu Phenylbutazon in Pferdefleisch auf den Weg gebracht. Die Proben werden in den nächsten vier Wochen in Pferde-Schlachthöfen genommen. Hintergrund sind Meldungen aus Großbritannien, dass dort Phenylbutazon in gekühltem Pferdefleisch nachgewiesen worden ist.

Der Wirkstoff Phenylbutazon darf nicht bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, angewandt werden. Ein Nachweis in Fleisch deutet daher auf eine illegale Anwendung hin. Um festzustellen, ob in Nordrhein-Westfalen betroffene Erzeugnisse möglicherweise mit dem Wirkstoff belastet sind, werden alle Proben, bei denen Pferdefleisch nachgewiesen werden kann, zusätzlich auf Phenylbutazon untersucht.

Weitere Informationen über Produktrückrufe, Verkaufsstopps und andere Maßnahmen des Lebensmittelhandels finden Sie unter folgenden Links:

www.rueckrufe.nrw.de 

www.pferdefleisch-rueckrufe.de 

Quelle: Düsseldorf [ mkulnv ]

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