Minister Remmel: Bundesministerin Aigner muss für verfassungskonformes Bundesgesetz sorgen

OVG Münster sieht im Eilverfahren Lücke im Bundesgesetz für Bußgeld-Portal

Der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel fordert die Bundesregierung nach der jüngsten Eil-Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes NRW (OVG) zum Bußgeld-Portal www.lebensmitteltransparenz.nrw.de zu einer zügigen Nachbesserung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) auf. „Das Oberverwaltungsgericht folgt unserer Kritik an der handwerklich schlechten Arbeit, die Ministerin Ilse Aigner mit dem entsprechenden Bundesgesetz vorgelegt hat. Schon im Februar haben wir die Bundesministerin deshalb vor weiteren Niederlagen vor den deutschen Gerichten gewarnt und etwa auf das Fehlen von gesetzlich festgeschriebenen Löschungsfristen hingewiesen. Doch Ministerin Aigner hat unbeirrt an ihrer Haltung festgehalten – zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wir werden auf der Verbraucherschutzministerkonferenz Mitte Mai mit den anderen Bundesländern auf eine schnelle Nachbesserung drängen“, sagte Remmel. „Denn das Oberverwaltungsgericht hat auch festgestellt, dass unser Weg, mehr Transparenz bei den Lebensmittelkontrollen zu schaffen, unstrittig ist. Deshalb wollen wir grundsätzlich an dem Bußgeld-Portal festhalten“, sagte Remmel. Bis zur Neufassung des entsprechenden Bundesgesetzes durch Ministerin Ilse Aigner wird NRW aber das Bußgeld-Portal vom Netz nehmen. NRW folgt damit anderen Bundesländern, in denen Gerichte ähnlich entschieden haben.

Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 24. April in drei Beschlüssen den zuständigen Behörden untersagt, die bei Betriebskontrollen festgestellten lebensmittel- und hygienerechtlichen Mängel im Internet auf der dafür vorgesehenen Plattform zu veröffentlichen. Grund sind verfassungsrechtliche Bedenken gegen das entsprechende Bundesgesetz (§ 40 Abs. 1a Lebens- und Futtermittelgesetzbuch). Es fehle an der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, weil das entsprechende Gesetz verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genüge, stellten die Richter in einem Eilverfahren fest.

Der Gesetzgeber müsse die zeitliche Wirkung dieser Veröffentlichung durch Aufnahme einer Löschungsfrist einschränken. Abgesehen von dieser Lücke im Gesetz aber sei eine Veröffentlichung angesichts der damit verfolgten Ziele wie Verbraucherinformation, Markttransparenz und abschreckende Wirkung grundsätzlich nicht zu beanstanden, betonte das Gericht in Münster.

Am 1. September 2012 hatten die nordrhein-westfälische Landesregierung und die Kommunen das Verbraucherportal www.lebensmitteltransparenz.nrw.de auf der Grundlage eines neuen Bundesgesetzes gestartet, durch das Verbraucherinnen und Verbraucher über Ergebnisse der landesweiten Lebensmittelkontrollen informiert wurden. Dieses neue Bundesgesetz verpflichtete die Kommunen und die Länder zur Veröffentlichung solcher Verstöße.

Auf dem Internet-Portal werden seit September Datensätze veröffentlicht, wenn Grenzwerte von unerwünschten Stoffen bei Lebensmitteln und Futtermitteln überschritten oder gravierende Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften festgestellt wurden. Voraussetzung für die Veröffentlichung ist, dass die Kennzeichnungs- und Hygieneverstöße mit einem Bußgeld von mindestens 350 Euro geahndet werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren auf dem Portal, um welche Lebensmittel es sich handelt und wer sie in Verkehr gebracht hat. Und sie erfahren, in welchem Betrieb gravierende Hygienemängel gefunden oder falsche Kennzeichnungen festgestellt wurden. Dioxinüberschreitungen in Eiern, Quecksilberbefunde in Fischen, unhygienische Zustände oder Schädlinge in der Nähe von Waren: „Mit dem Portal haben wir Neuland betreten und es ist der richtige Schritt, den Druck auf die schwarzen Schafe zu erhöhen“, betonte Remmel nach der Entscheidung des Gerichts.

Allerdings sieht Remmel auch erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene: „Wie so oft bei Ministerin Aigner folgt der Ankündigung meist eine unzureichende Umsetzung. Diese handwerklichen Fehler sind nun auch durch das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW festgestellt worden“, kritisierte Remmel. „Wir haben bei den Beratungen zum Gesetz damals auf die offensichtlichen Lücken im Gesetz hingewiesen. Doch die Bundesregierung hat diese Kritik nicht aufgenommen“, sagte Remmel. Das räche sich jetzt. Remmel: „Ich fordere Ministerin Aigner daher zu einer zügigen Gesetzesnovelle noch vor der Sommerpause auf.“ Bereits bei der nächsten Verbraucherschutzministerkonferenz Mitte Mai in Bad Nauheim werde NRW erneut auf diese Nachbesserungen drängen.

Quelle: Düsseldorf [ mkulv ]

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