Mindestlohn in der Fleischindustrie kommt

Bundeskabinett Aufnahme der Branche in Arbeitnehmer-Entsendegesetz beschlossen.

Das Bundeskabinett hat am 26. Frebruar 2014 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beschlossen. Damit wird die Branche „Schlachten und Fleischverarbeitung“ in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohntarifvertrag, den Arbeitgeber und Gewerkschaft in dieser Branche im Januar abgeschlossen haben, per Verordnung für alle Unternehmen und Beschäftigten allgemeinverbindlich erklärt werden kann.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles:

„Gerade in der Fleischbranche herrschte bei Löhnen und Arbeitsbedingungen jahrelang Wildwuchs. Und gerade hier sind nicht nur die körperlichen Belastungen sehr hoch, sondern auch besonders viele Beschäftigte tätig, die aus dem Ausland hierhin entsandt werden. Deshalb war es gut, dass sich die Fleischwirtschaft endlich auf einen Mindestlohntarifvertrag geeinigt hat. Die Aussicht auf den allgemeinen Mindestlohn ab kommendem Jahr hat hier für viel Bewegung gesorgt. Wir nehmen die Branche jetzt schnell ins Entsendegesetz auf, damit der Mindestlohn schon in Kürze für jede und jeden in der Fleischwirtschaft gilt. Und mit dem Tarifpaket werden wir dann zügig das Entsendegesetz noch weiter öffnen, die Allgemeinverbindlicherklärung erleichtern und den gesetzlichen Mindestlohn einführen. Es ist Zeit, dass jeder den verdienten Lohn für harte Arbeit erhält.“

Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes soll bis Juli in Kraft treten. Danach kann das Verfahren zum Erlass der entsprechenden Mindestlohnverordnung beginnen. Der Branchenmindestlohn wird mit dem Inkrafttreten der Verordnung dann auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten.

Der Tarifvertrag in der Branche „Schlachten und Fleischverarbeitung“ sieht folgende Mindestlohnstufen jeweils für das gesamte Bundesgebiet vor:

  • ab 1.7.2014: 7,75 Euro
  • ab 1.12.2014: 8,00 Euro
  • ab 1.10.2015: 8,60 Euro
  • ab 1.12.2016: 8,75 Euro

Die Laufzeit des Tarifvertrags ist datiert auf den 31.12.2017.

Güster (NGG): „Das ist ein Meilenstein für die Branche“

Zur Aufnahme des Mindestlohns für die Fleischwirtschaft in das Arbeitnehmerentsendegesetz Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), erklärt:

„Das ist nach dem Tarifabschluss im Januar ein weiterer Meilenstein für die Branche. Wir begrüßen es, dass das Arbeitsministerium schnellstmöglich den Gesetzentwurf in das Kabinett eingebracht hat. Nun ist der Weg geebnet, dass nach dem Gesetzgebungsverfahren die Allgemeinverbindlichkeit erklärt werden kann. Dann können ab 1. Juli 2014 die Löhne für viele tausend Menschen, vor allem die, die in Werkverträgen arbeiten, deutlich steigen: in einer ersten Stufe auf 7,75 Euro und bis Dezember 2016 auf 8,75 Euro.“

Der Abschluss des Mindestlohntarifvertrages für die Fleischwirtschaft sei ein Beispiel dafür, dass die Ankündigung eines gesetzlichen Mindestlohnes wirke und Arbeitgeber sich wieder auf die Tarifautonomie besinnen. Das Entsendegesetz für alle Branchen zu öffnen und die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit zu erleichtern, so wie es die Bundesregierung angekündigt habe, sei ein wichtiger Schritt, um die Tarifautonomie und Tarifverträge zu stärken.

Yasmin Fahimi (SPD): Ein wichtiger Schritt für gerechte Löhne++

SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi erklärte zum Beschluss des Bundeskabinetts

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat heute einen wichtigen Schritt in Richtung Lohngerechtigkeit in unserem Land eingeleitet. Die Fleischindustrie ist in den letzten Jahren immer wieder mit Negativschlagzeilen über Lohndumping und den Missbrauch von Werkvertragskonstruktionen aufgefallen. Mit der Ausweitung des Geltungsbereiches des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf die Fleischindustrie schafft Andrea Nahles nun die Rechtsgrundlage, um den von den Tarifparteien abgeschlossenen Mindestlohntarifvertrag auf die gesamte Branche zu erstrecken. Damit gilt der vereinbarte Mindestlohn künftig für alle in- und ausländischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Teilweise exzessives Lohndumping mit Stundenlöhnen von drei oder vier Euro wird damit künftig ausgeschlossen. Das ist gut für die Beschäftigten. Es ist auch gut für die Betriebe in dieser Branche. Denn so werden Wettbewerbsverzerrungen über Lohndrückerei verhindert.

Das Beispiel der Fleischindustrie zeigt, dass die Regelung über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns Wirkung zeigt. Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 1. Januar 2015 eingeführt. In einem Übergangszeitraum bis Ende 2016 können tarifvertragliche Abweichungen vereinbart werden und über das Entsendegesetz auf die jeweilige Branche erstreckt werden. Diese Regelung hat dazu geführt, dass es in der überwiegend tariflosen Fleischindustrie

Quelle: Berlin [ meat-n-more ]

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