Kabinett beschließt weitere Maßnahmen gegen den Handel mit Gammelfleisch
Seehofer: Schlupflöcher schließen! Spürbarere Strafen bei Verstößen
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 24. Oktober den vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Horst Seehofer vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften beschlossen.
Mit dieser Gesetzesänderung sollen aktiv Schlupflöcher, beispielsweise für den ungesetzlichen Handel mit überlagertem Fleisch, geschlossen werden. "Es gab Fälle, wo verdorbene oder überlagerte Lebensmittel, nachdem sie von einem Abnehmer zurückgewiesen worden sind, so lange weiter angeboten wurden, bis sie einen weniger sorgsamen Abnehmer fanden. Da bestand dringender Handlungsbedarf", sagte Bundesverbraucherminister Horst Seehofer am Mittwoch in Berlin.
Der Gesetzentwurf greift insbesondere den im Zuge der verschiedenen Geschehen seit November 2005 in Zusammenhang mit überlagertem Fleisch deutlich gewordenen gesetzlichen Anpassungsbedarf wie folgt auf: Lebensmittelunternehmer, an die unsichere Lebensmittel abgegeben, oder denen solche Lebensmittel angeliefert werden und die diese deshalb zurückweisen, sollen verpflichtet werden, die zuständige Behörde zu informieren. Nicht sicher sind Lebensmittel dann, wenn sie gesundheitsschädlich oder für den Verzehr durch den Menschen nicht geeignet sind. Für den Verzehr durch den Menschen nicht geeignet ist auch das so genannte Gammelfleisch.
"Wir wollen den zuständigen Behörden auch mehr Handhabe geben, um spürbarere Strafen bei fahrlässigen Verstößen gegen das Verbot, so genanntes Gammelfleisch in den Verkehr zu bringen, zu verhängen", betonte Seehofer. Der Bußgeldrahmen erscheine vor dem Hintergrund der durch die Vorschrift geschützten Rechtsgüter als zu niedrig, so Seehofer weiter. Er solle daher von 20.000 auf 50.000 Euro angehoben werden.
Zur Einschätzung der Notwendigkeit angemessener Maßnahmen des Risikomanagements auf Bundesebene soll die Möglichkeit für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geschaffen werden, bei länderübergreifenden Überwachungssachverhalten zeitnah ein Lagebild auf der Grundlage der von den Ländern zu übermittelnden Informationen zu erstellen.
Bessere Lebensmittelüberwachung
Ein Kernstück der neuen Verwaltungsvorschrift betrifft die Reform der Lebensmittelüberwachung, beispielsweise:
- das Rotationsprinzip von Kontrollpersonal,
- das Vier-Augen-Prinzip bei Betriebskontrollen,
- das Nationale Frühwarnsystem, sowie
- Regelungen zu Qualitätsmanagement-Systemen und zum Krisenmanagement.
Außerdem werden die zuständigen Behörden der Länder verpflichtet, dem Bundesverbraucherschutzministerium unverzüglich Daten der Lebensmittelüberwachung zu übermitteln. Daraus wird ein länderübergreifendes Lagebild erstellt.
Bei auftretenden Problemen schafft dies bessere Voraussetzungen, um geeignete Maßnahmen einzuleiten. Diese neue Verwaltungsvorschrift löst die Vorschrift vom Dezember 2004 ab.
Ergänzung bestehender EU-Regelungen
Die für die EU bereits bestehende Meldeverpflichtung gilt nur für Lebensmittelunternehmer, die ein Lebensmittel einführen, herstellen oder in den Verkehr bringen. Sie gilt nicht für solche Lebensmittelunternehmer, die Lebensmittel von einem anderen Unternehmer erhalten und die sie dann, falls sie nicht sicher sind, dem Lieferanten zurückgeben. Ergänzend zur EU-Regelung gilt nun die neue nationale Regelung.
Hintergrund:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
Überarbeitung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) vor dem Hintergrund der verschiedenen Geschehen seit November 2005 in Zusammenhang mit überlagertem Fleisch.
Erscheinungsdatum: 24.10.2007
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Quelle: Berlin [ bmlev ]