DFV lehnt die Einfärbung von Schlachtnebenprodukten als unverhältnismäßig und nicht zielführend ab.
Am Ziel vorbei
Vertreter des Deutschen Fleischerhandwerks haben im Rahmen der Anhörung zur Ersten Verordnung zur Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung die geplante umfassende Einfärbung von Schlachtnebenprodukten abgelehnt.
Als Hauptargument gegen die Änderungen im vom Bundesernährungsministerium vorgelegten Entwurf brachte DFV-Hauptgeschäftsführer Martin Fuchs vor allem die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme im Bezug zu ihrer erwünschten Wirkung vor. Mit der Pflicht zur Einfärbung werde eine ganze Branche für das Fehlverhalten einzelner Missetäter in die Haftung genommen, so Fuchs.
Gesetzestreue und sauber arbeitende Betriebe trügen einen bisher nicht abschätzbaren Mehraufwand, wobei keinesfalls sichergestellt sei, dass kriminelles Handeln durch Einfärben alleine sicher ausgeschlossen werden könne. Hinzu kämen kaum übersehbare Konsequenzen rund um den eigentlichen Einfärbevorgang. Alleine bei der Einbringung von Farb- oder Geruchsstoffen in Lebensmittel verarbeitende Betriebe kollidierten in Deutschland die Rechtsnormen.
Weiterhin kritisierte Fuchs den angestrebten nationalen Alleingang bei der Behandlung tierischer Nebenprodukte. Insbesondere vor dem Hintergrund der letzten Skandale sei klar geworden, dass nur europaweite Regelungen den Handel mit illegal umdeklarierter Ware wirksam verhindern könnten. Eine deutsche Insellösung mache keinen Sinn, solange Schlachtabfälle ohne weiteres aus dem europäischen Ausland bezogen werden können.
Das BMELV strebt für 2009 das Einfärben von Schlachtnebenprodukten im nationalen Alleingang an, weil mehrere EU-Mitgliedsländer eine europaweite Regelung ablehnen. Den EU-Staaten ist es seit Juli 2008 gestattet, entsprechende Farbcodiersysteme einzuführen. Dies eröffnet Deutschland die Möglichkeit, auf nationaler Ebene eine Pflicht zum Einfärben von K3-Material zu etablieren.
Quelle: Frankfurt am Main [ dfv ]