Videoüberwachung: TönniesFleisch akzeptiert Bußgeldbescheid
Fleischproduktion stellt hohe Anforderungen an Hygiene- und Qualitätssicherungsmaßnahmen – TönniesFleisch erarbeitet mit Datenschutz konformes Sicherheitskonzept
TönniesFleisch akzepiert einen Bußgeldbescheid der nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten. Dem Vernehmen nach zahlt der Fleischriese 80.000 €. In einer Stellungnahme betont TönniesFleisch, dass die Nahrungsmittelproduktion im Allgemeinen und Fleischproduktion im Speziellen eine besonders kontrollintensive Branche sei. Das Unternehmen müsse nicht nur strenge Hygienevorschriften, sondern vor allem auch umfangreiche, lebensmittelrechtliche Gesetzgebungen beachten – beide Gesetzgebungen verlangten eine lückenlose Dokumentation vor.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein Westfalen (LDI NRW) hat in ihrem Bericht Beanstandungen bezüglich der umfassenden Videoüberwachung des Betriebes einschließlich der Sozialräume festgestellt und das Bußgeld festgesetzt.
TönniesFleisch hat nach eigenen Angaben bereits vor Wochen damit begonnen, entsprechende Maßnahmen mit dem Ziel einzuleiten, von nun an eine optimale, den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechende Sicherung der Produktion von Qualitätsfleisch zu gewährleisten.
In ihren Ausführungen hat die LDI NRW eindeutig festgestellt, dass es sich um Beanstandungen gehandelt hat, die allein betrieblichen Interessen geschuldet waren und zudem ein Vorsatz in den Handlungen nicht vorlag.
Zudem betont die LDI NRW in dem Bericht, dass die Geschäftsführung von TönniesFleisch unmittelbar nach der Konfrontation mit den Beanstandungen in enger Abstimmung mit der Behörde damit begonnen hat, ein datenschutzkonformes Verfahren im Betrieb zu installieren. So erarbeitet das Unternehmen in enger Abstimmung mit der LDI NRW ein umfassendes Konzept, das eine dem Datenschutz konforme Sicherung und Dukumentation aller relevanten Produktionsprozesse ermöglicht.
Quelle: Rheda-Wiedenbrück [ Thomas Pröller ]