Fragen und Antworten zu TSE bei Ziegen
Was sind transmissible spongiforme Enzephalopathien (TSE)?
Bei TSE handelt es sich um eine Familie von bei Mensch und Tier auftretenden Krankheiten, zu deren Merkmalen ein Verfall des Hirngewebes zählt, was zu einem schwammartigen Aussehen führt. Zu dieser Familie zählen Krankheiten wie z. B. die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJD) beim Menschen, die bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) beim Rind und die Traberkrankheit bei Schafen und Ziegen. BSE wurde erst vor kurzem identifiziert, während die Traberkrankheit schon seit Jahrhunderten bekannt ist und nach den verfügbaren Daten weder als auf den Menschen übertragbar noch als für den Menschen gefährlich gilt. Vorsichtshalber gelten jedoch die EU-Vorschriften zur Verhinderung einer Ausbreitung und Übertragung von BSE auch für Schafe und Ziegen.
Wird eine ausgedehnte Überwachung die Ermittlung eines BSE-Falls wahrscheinlicher machen?
Seit BSE bei Rindern festgestellt wurde, gibt es auch ein stichprobenartiges Kontroll- und Überwachungssystem für die Traberkrankheit und BSE bei Schafen und Ziegen. Die Kontrolle und passive Überwachung der Schaf- und Ziegenpopulation auf die Traberkrankheit ist in der EU seit 1998 vorgeschrieben. In Deutschland ist die Traberkrankheit eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Die aktive Überwachung einer Stichprobe gesunder Schlachttiere und über 18 Monate alter risikobehafteter Tiere mit Hilfe des TSE-Schnelltests wurde im Juni 2002 in Deutschland aufgenommen. Dabei werden die gleichen Tests wie für die BSE-Testung bei Rindern verwendet, da man damit auch TSE mit hoher Sicherheit erkennen kann.
EU-weit werden jährlich etwa 350.000 Schafe und 50.000 Ziegen getestet, das sind über 1 Mio. Tiere seit 2002. In Deutschland wurden seit Juni 2002 bis September 2004 insgesamt 10.411 Ziegen mit negativem Ergebnis untersucht; in diesem Zeitraum erfolgten bei 163.978 Schafen Untersuchungen auf TSE, wobei bei 87 Tieren die Traberkrankheit diagnostiziert wurde.
Aufgrund dieser groß angelegten Testung überrascht es nicht, dass Fälle von TSE entdeckt werden konnten; dies bedeutet jedoch nicht, dass ein weit verbreitetes Problem besteht. Die Kontrollergebnisse lassen eine sehr geringe Inzidenz der Traberkrankheit in der Ziegenpopulation erkennen. Darüber hinaus konnte bisher kein BSE-Fall bei Ziegen bestätigt werden.
Wäre Deutschland auf das Auftreten von BSE bei Ziegen vorbereitet?
Die Wissenschaft hat auch das Thema BSE bei Schafen und Ziegen genau verfolgt, da Schafe und Ziegen bekanntlich in den 80er Jahren und Anfang der 90er Jahre teilweise mit Futtermitteln gefüttert wurden, die dieselbe Art kontaminierten Fleisch- und Knochenmehls enthielten, die die Verbreitung von BSE bei Rindern verursachte. Außerdem ist seit längerem bekannt, dass eine BSE-ähnliche Krankheit im Experiment auf Schafe übertragen werden kann, denen aus dem Gehirn BSE-infizierter Kühe gewonnenes Material gefüttert wird.
Auf Ebene der Europäischen Union wurden wissenschaftliche Stellungnahmen abgegeben, die eine Reihe von Empfehlungen enthalten und erläutern, wie mit einer Kombination von Strategien die Gesundheit der Bevölkerung geschützt werden kann, falls unter Feldbedingungen ein BSE-Fall bei Schafen oder Ziegen bestätigt wird, z. B. Erweiterung der Schnelltests, der Risikomaterialien.
Welche Sicherheitsmaßnahmen gibt es bereits?
Auf EU-Ebene wurden strenge und umfassende Vorschriften verabschiedet, die eine Verbreitung und Übertragung von BSE bei Rindern verhindern sollen. Viele dieser Vorschriften gelten als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme auch für Ziegen und Schafe. Dazu zählen vor allem:
- das Verbot der Verfütterung von Säugetierfleisch- und -knochenmehl an Wiederkäuer seit 1994, das im Januar 2001 durch ein völliges Verbot der Verfütterung von Fleisch- und Knochenmehl an Nutztiere noch verschärft wurde. Man geht davon aus, dass BSE über Fleisch- und Knochenmehl infizierter Tiere übertragen wird.
- Von Schafen und Ziegen stammende tierische Abfälle müssen unter Verwendung der gleichen Standards (Wärmebehandlung) beseitigt werden, die auch für Abfälle anderer Tiere gelten.
- Entfernung des spezifizierten Risikomaterials (SRM), wie Schädel, einschließlich Gehirn und Augen, Tonsillen und Rückenmark von über 12 Monate alten Schafen und Ziegen und generell Milz und der Darmabschnitt Ileum bei Schafen und Ziegen aller Altersklassen.
- Separatorenfleisch darf nicht aus Schaf- und Ziegenknochen hergestellt werden.
Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass eingeführtes Fleisch und eingeführte Fleischerzeugnisse die entsprechenden EU-Vorschriften ebenfalls erfüllen (z. B. SRM-Entfernung). - TSE-positiv gestestete Schafe und Ziegen werden aus der Lebens- und Futtermittelkette ausgeschlossen.
- Tilgungsmaßnahmen innerhalb der Herden, in denen ein TSE-positiver Fall bestätigt wurde.
- Neben der Testung der zum menschlichen Verzehr geschlachteten über 18 Monate alten Schafen und Ziegen werden in Deutschland über das EG-Recht hinausgehend alle über 18 Monate alten verendeten Schafe und Ziegen auf TSE untersucht.
Sind Milch, Käse und Fleisch von Ziegen sicher?
Derzeit dürfen Milch und Fleisch von Ziegen aus Herden, in denen ein TSE-Fall festgestellt wurde, gemäß den EU-Vorschriften vorsichtshalber nicht verwendet werden.
Und wie steht es mit Schafen?
Alle oben aufgeführten für Ziegen geltenden Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für Schafe. Außerdem wurde nachgewiesen, dass Schafe mit einem bestimmten Erbgut (Genotyp) resistenter gegen die Traberkrankheit sind. Aus Forschungsstudien geht hervor, dass diese Resistenz auch für BSE gilt. Daher stellen Zuchtprogramme in der EU, die auf eine Vergrößerung der gegen die Traberkrankheit immunen Schafpopulation abzielen, eine wichtige langfristige Vorsichtsmaßnahme gegen die Traberkrankheit und BSE dar.
Wissenschaftliche Daten über TSE bei Schafen und Ziegen
Vor Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) koordinierte der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss (WLA) die wissenschaftliche Beratung zum Thema BSE auf EU-Ebene. Die letzte Stellungnahme des WLA zu BSE bei kleinen Wiederkäuern wurde im April 2002 angenommen:
europa.eu.int/comm/food/fs/sc/ssc/out257_en.pdf sowie europa.eu.int/comm/food/fs/sc/ssc/out256_en.pdf
zur Aktualisierung vorausgehender Stellungnahmen vom Oktober 2001
europa.eu.int/comm/food/fs/sc/ssc/out234_en.pdf
Februar 2001
europa.eu.int/comm/food/fs/sc/ssc/out170_en.pdf
und September 1998
europa.eu.int/comm/food/fs/sc/ssc/out24_en.html
Bei der Stellungnahme des WLA vom April 2002 handelt es sich um die umfassendste wissenschaftliche Stellungnahme, in der eine Reihe von Empfehlungen hinsichtlich der Vergrößerung der Palette an spezifiziertem Risikomaterial, der Verwendung von Schnelltests, Einzelkennzeichnung, Züchtung auf Resistenz, Herdenzertifizierung und Keulungsmaßnahmen ausgesprochen wurden. Außerdem wird erläutert, wie mit einer Kombination von Strategien die Gesundheit der Bevölkerung geschützt werden kann, falls BSE bei kleinen Wiederkäuern unter Feldbedingungen bestätigt wird.
Am 26. November 2003 nahm das Wissenschaftliche Gremium für biologische Gefahren der EBLS eine Stellungnahme an, in der erklärt wird, dass eine Überprüfung vorausgehender Stellungnahmen zur Zucht auf TSE-Resistenz, zu Keulungsstrategien oder zur Ursprungssicherung kleiner Wiederkäuer vor dem Hintergrund der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen nicht erforderlich sei.
Quelle: Berlin [ bmvel ]