Zwei neue Süßstoffe zugelassen
Verwendung von Cyclamat eingeschränkt
Mit Wirkung zum 26. Januar 2005 wurde die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung um zwei neue Süßstoffe erweitert: Sucralose und Aspartam-Acesulfamsalz. Die beiden Süßstoffe wurden bereits 1996 vom wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU (dem Scientific Committee on Food = SCF) als sicher eingestuft. Mit Ausnahmegenehmigungen durften sie daher auch schon vor der offiziellen Zulassung verwendet werden.Stabiler als Aspertam
Das neue Süßungsmittel Aspartam-Acesulfam-Salz wird aus Aspartam und Acesulfam hergestellt. Es ist stabiler als Aspartam und etwa 350mal süßer als Haushaltszucker (Saccharose). Da Personen mit der Stoffwechselerkrankung Phenylketonurie weder Aspartam noch Aspartam-Acelsulfam-Salz vertragen, müssen auch Lebensmittel mit diesem neuen Süßstoff den Hinweis tragen: "enthält eine Phenylalaninquelle".
Aus Saccharose hergestellt
Bei dem zweiten Süßungsmittel handelt es sich um Sucralose. Dieser Süßstoff wird durch Chlorierung aus Saccharose hergestellt. Er ist 500 bis 600mal süßer als Saccharose, dem Haushaltszucker sehr ähnlich, wird aber vom Körper unverändert ausgeschieden.
Cyclamat - Höchstmenge reduziert
Für den Süßstoff Cyclamat hingegen wurde der Zulassungsbereich eingeschränkt. In einer Stellungnahme vom 9. März 2000 hatte der SCF die Unbedenklichkeit von Cyclamat bestätigt, allerdings die akzeptable tägliche Aufnahmemenge gesenkt, weil festgestellt worden war, dass Cyclamat bei einzelnen Personen in größerem Maß verstoffwechselt wird als bis dahin angenommen. Bei kalorienreduzierten Getränken wurde daher die Verwendungshöchstmenge von Cyclamat gesenkt, bei weiteren sechs Lebensmittelgruppen ist es nicht mehr zugelassen. Mit den neuen Süßstoffen stehen aber genügend Alternativen zur Verfügung, um Cyclamat zu ersetzen und neue Produkte mit verringertem Zuckergehalt zu entwickeln.
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aid-Heft " Zucker, Sirupe, Honig, Zuckeraustauschstoffe, Süßstoffe" Bestell-Nr. 61-1157, ISBN 3-89661-455-X, Preis: 3,50 EUR, (Rabatte ab 10 Heften),zzgl. einer Versandkostenpauschale von 3,00 EUR gegen Rechnung
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SCF-Stellungnahme zu Cyclamat: http://europa.eu.int/comm/food/fs/sc/scf/out53_en.pdf
Verordnung zur Änderungen der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s0128.pdf
Quelle: Bonn [ Gesa Maschkowski - aid ]