Funktionelle Lebensmittel aus ernährungsphysiologischer Sicht

41. Kulmbacher Woche - Kurzfassung

"Mehr für´s Geld", so könnte eine Umschreibung für Funktionelle Lebensmittel lauten. Zugegeben, eine zu einfache Beschreibung dessen, was sich dahinter verbirgt. Aber vor dem Hintergrund einer fehlenden rechtsverbindlichen Definition des Begriffes "Funktionelle Lebensmittel" wird mit dieser einfachen Beschreibung zumindest der Aspekt des zusätzlichen Nutzens angesprochen. Funktionelle Lebensmittel sollen bestimmte Körperfunktionen günstig beeinflussen und zusätzliche Wirkungen haben, die über den reinen Ernährungszweck hinausgehen. Rechtlich gesehen sind sie Lebensmittel und unterscheiden sich z. B. durch ihre Aufmachung von Nahrungsergänzungsmitteln.

Inzwischen gibt es ein großes Angebot verschiedener Produktgruppen. Die wichtigsten sind pro- und präbiotische Lebensmittel und Lebensmittel, die z. B. mit Vitaminen, Antioxidantien, Sekundären Pflanzenstoffen oder Omega-3-Fettsäuren angereichert sind. Das Spektrum reicht von Brot, über Margarine, Milchprodukte, Wurstwaren und Getränken bis hin zu Süßigkeiten. Aber auch Sportlergetränke, Wellnessprodukte, Energydrinks und andere lifestyle Produkte können dazu gerechnet werden.

Der postulierte Zusatznutzen, der das konventionelle Lebensmittel zum Funktionellen macht, wird meist aus dem Wissen über die zugesetzte Substanz abgeleitet. Nur  wenige Produkte, wie z. B. bestimmte Pro- und Präbiotika und phytosterinhaltige Produkte, wurden auf ihre tatsächliche zusätzliche Wirkung beim Menschen hin untersucht. Dennoch gibt es immer wieder großartige Versprechungen bei der Bewerbung Funktioneller Lebensmittel. Dem Verbraucherschutz wird Rechnung getragen durch das allgemeine Irreführungsverbot und dem Verbot der gesundheitsbezogenen Werbung. Darüber hinaus wird auf EU-Ebene in Kürze über den "Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel" (KOM (2003) 424 endg.) abgestimmt, der Klarheit in die Kennzeichnung von Lebensmitteln im Hinblick auf nährwert-, gesundheits-, oder krankheitsbezogene Angaben bringen soll.

Ob mit oder ohne klare rechtliche Regelungen und EU-Verordnungen, welchen Zusatznutzen bringen Funktionelle Lebensmittel dem Verbraucher, den er nicht durch eine "abwechslungsreiche und vollwertige" Ernährung auf konventionellem Weg auch erreichen kann? Durch die Beachtung von Ernährungsempfehlungen, wie die der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (10 Regeln der DGE für eine vollwertige Ernährung), können mit dem derzeitigen Lebensmittelangebot in Deutschland nahezu alle bekannten Mangelsituationen vermieden werden. Damit wird der Einsatz Funktioneller Lebensmittel aus ernährungsphysiologischer Sicht selbst zur Prävention von Unterversorgungen fraglich. Bei entsprechender Umsetzung der Ernährungsempfehlungen der DGE könnte selbst mit diesen einfachen Mitteln einer großen Anzahl von ernährungsmitbedingten Erkrankungen vorgebeugt werden. Und welchen zusätzlichen Nutzen brächten dann noch Funktionelle Lebensmittel dem Verbraucher? Würden sie ihm die Umsetzung der Empfehlungen vielleicht erleichtern? Wenn ja, dann hätten Funktionelle Lebensmittel eine Zukunft.

Quelle: Kulmbach [ BUB, A., Karlsruhe ]

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