Weiter Einfuhrverbot von Geflügel aus Asien

Ausbruch der Geflügelpest in Asien: Mitgliedstaaten beschließen Verlängerung des Einfuhrverbots für Geflügelerzeugnisse

Der die Mitgliedstaaten vertretende Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit hat heute dem Vorschlag des für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständigen Kommissionsmitglieds David Byrne zugestimmt, die Einfuhr von Geflügelerzeugnissen und als Heimtiere gehaltenen Vögeln aus den asiatischen Ländern zu verbieten, die von der Geflügelpest betroffen sind. Dies betrifft die Einfuhr von frischem Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnissen aus Thailand und als Heimtiere gehaltenen Vögeln aus Kambodscha, Indonesien, Japan, Laos, Pakistan, China, Südkorea, Thailand und Vietnam. Es wurde beschlossen, das Einfuhrverbot in Übereinstimmung mit den Leitlinien des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) für 6 Monate bis zum 15. August aufrecht zu erhalten. Die Situation wird ständig überwacht, um das Verbot möglicherweise eher zu ändern, wenn die Seuchenlage dies zulässt. Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Geflügelseuche, die dem Geflügelsektor schwere wirtschaftliche Schäden zufügen kann und auch auf den Menschen übertragbar ist. Obwohl das Risiko der Einschleppung des Virus in Fleisch oder Fleischerzeugnissen wahrscheinlich sehr gering ist, möchte die EU sichergehen, dass jede mögliche Übertragung ausgeschlossen wird.

„Wir ergreifen in Übereinstimmung mit unseren Veterinärvorschriften und auf der Grundlage internationaler Leitlinien alle nur möglichen Maßnahmen, um die Einschleppung der Geflügelpest aus den betroffenen Ländern in Asien zu verhindern. Ich bin sehr froh, dass wir in dieser Hinsicht die volle Unterstützung unserer Mitgliedstaaten erhalten", so David Byrne. „Wir müssen natürlich wachsam bleiben und die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass das Einfuhrverbot in allen Häfen und Flughäfen streng eingehalten wird. Das Einfuhrverbot soll die Einschleppung der Seuche nach Europa verhindern und gewährleisten, dass weder unsere Bürger noch die Geflügelbestände der EU gefährdet sind. Bei Reisen in die betroffenen Regionen sollte man die WHO-Leitlinien befolgen."

Nach Bestätigung des Ausbruchs der Geflügelpest in Thailand und einigen anderen asiatischen Ländern hat die Europäische Kommission bereits zwei Entscheidungen erlassen (siehe IP/04/95 und IP/04/123), mit denen die Einfuhr von Geflügelerzeugnissen und als Heimtiere gehaltenen Vögeln in die EU aus allen von der Seuche betroffenen asiatischen Ländern ausgesetzt wurde. Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit hat diese Aussetzung heute bestätigt. Sie gilt nun bis zum 15. August 2004 und wird ständig in Übereinstimmung mit den OIE-Leitlinien und der Entwicklung der Seuchenlage neu überprüft.

Im Einzelnen ist die Einfuhr von frischem Fleisch von Geflügel, Laufvögeln, Federwild und Zuchtfederwild, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen sowie rohem Heimtierfutter und unverarbeitetem Tierfutter, das Teile der genannten Arten enthält, verboten. Die Einfuhr von Eiern für den menschlichen Verzehr und unbehandelten Wildtrophäen aller Vogelarten in die EU wurde ebenfalls ausgesetzt. Die Einfuhr von lebendem Geflügel und Laufvögeln und deren Bruteiern und Eiern für den menschlichen Verzehr aus Thailand war bereits vorher nicht zugelassen. Für die Einfuhr derselben Produkte aus anderen von der Geflügelpest betroffenen asiatischen Ländern (Kambodscha, Indonesien, Japan, Laos, Pakistan, China, Südkorea und Vietnam) wurde kein spezielles Importverbot verhängt, da die Einfuhr dieser Erzeugnisse aus den genannten Ländern aus anderen Gründen verboten ist.

Das Einfuhrverbot gilt nicht für nicht für thailändische Erzeugnisse von Geflügel, das vor dem 1. Januar 2004 geschlachtet wurde, sowie für Geflügelfleischerzeugnisse aus Thailand, die bei der Behandlung auf eine Temperatur von mindestens 70°C erhitzt wurden, da sie kein Risiko der Seucheneinschleppung darstellen.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen für Thailand ist die Einfuhr von unverarbeiteten Federn und lebenden Vögeln anderer Arten als Geflügel (als Heimtiere gehaltenen Vögeln) aus allen betroffenen Ländern verboten.

Die Kommission wird die Entwicklung der Seuchenlage in Südostasien sehr genau verfolgen. Die Lage bzw. die Entscheidung werden bei der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit erneut überprüft.

Hintergrund

Tierseuche

Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Virusinfektion des Geflügels, die je nach Tierart große Verluste in der Geflügelindustrie verursachen kann. Frei lebende Vögel können Träger des Influenzavirus sein, ohne selbst daran zu erkranken, weil sie über eine natürliche Resistenz verfügen. Es ist bekannt, dass frei lebende Wasservögel ein natürliches Reservoir für diese Viren bilden und die erste Übertragung der Infektion auf Hausgeflügel verursachen können. Das Internationale Tierseuchenamt führt die Geflügelpest als eine Seuche des Verzeichnisses A auf, die sich schnell über die Grenzen hinweg ausbreiten kann. Die Seuche kann schwerwiegende sozioökonomische Auswirkungen haben und den internationalen Handel mit lebendem Geflügel und Geflügelerzeugnissen schwer beeinträchtigen.

Weitere Informationen über die Geflügelpest und die Tiergesundheit sind zu finden unter: http://europa.eu.int/comm/food/animal/diseases/controlmeasures/avian_en.htm

Öffentliche Gesundheit

Zwar ist die Geflügelpest erst wenige Male auf Menschen übertragen worden und hat meist nur Bindehautentzündungen und leichtere grippeähnliche Erkrankungen ausgelöst, doch sind 1997 in Hongkong 6 Todesfälle (von 18 gemeldeten Infektionsfällen) nach der Infektion mit dem Subtyp H5N1 aufgetreten. Anfang 2003 infizierten sich drei weitere Personen mit diesem Subtyp und starben. Während der niederländischen Epidemie im Jahre 2003 starb ein Tierarzt aufgrund einer Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H7N7. Infektionen des Menschen durch Geflügelerzeugnisse, z.B. Fleisch oder Eier, sind noch nie gemeldet worden. Hauptquelle für die Infektion des Menschen ist der direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel.

Weitere Informationen über die Geflügelpest und den Menschen sind zu finden unter: http://europa.eu.int/comm/health/ph_threats/com/Influenza/avian_influenza_en.htm

Quelle: Brüssel [ eu ]

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