Tierärztekammer lehnt Schächten ab
Fleisch aus betäubungsloser Schlachtung soll gekennzeichnet werden
Die Bundestierärztekammer lehnt jedes Schlachten ohne Betäubung (Schächten) ab. Sie appelliert anlässlich des anstehenden Opferfestes (Kurban Bayrami/Id Al-Adha, 1. bis 4. Februar) an die moslemischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, Tiere für das traditionelle Opfer nur mit Betäubung zu schlachten. Der Dachverband der Tierärzte schlägt außerdem vor, Fleisch zu kennzeichnen, das nach muslimischem oder jüdischem Glauben durch betäubungslose Schlachtung gewonnen wurde.Beim betäubungslosen Schlachten werden die Tiere mit einem Halsschnitt getötet. Sie sind nicht sofort bewusstlos und können erheblichen Schmerzen und Leiden ausgesetzt sein. Das Tierschutzgesetz verbietet Schlachten ohne Betäubung grundsätzlich. Ausnahmen sind nur möglich, wenn eine Glaubensgemeinschaft dafür zwingende religiöse Vorschriften hat. Moslemischen Gläubigen schreibt ihre Religion u. a. vor, dass ein Tier zum Zeitpunkt der Schlachtung nicht tot sein darf und das Blut vom Fleisch getrennt sein muss. Für diese beiden Kriterien gibt es mit der Elektro-Kurzzeitbetäubung eine Alternative, die zunehmend von Moslems akzeptiert wird und die Tiere vor Leiden schützt.
Fleisch von Tieren, die zum Opferfest geschächtet werden, wird innerhalb der muslimischen Gemeinschaften verbraucht. Es ist aber davon auszugehen, dass Fleisch von Tieren, die ansonsten nach muslimischem oder jüdischem Glauben betäubungslos geschlachtet wurden, auch auf dem freien Markt ohne Wissen der Konsumenten verkauft wird. Die Bundestierärztekammer schlägt für solches Fleisch eine spezielle Kennzeichnung vor. Dies würde Transparenz schaffen und den Tierschutz fördern, ohne die Religionsfreiheit einzuschränken.
Weil zz. in Deutschland keine oder nur wenige Schlachthöfe eine Genehmigung für betäubungsloses Schlachten haben und die Religionsgemeinschaften deshalb ihr Fleisch aus Nachbarländern wie Frankreich und Belgien beziehen, hat der Tierärzteverband die Bundesregierung gebeten, sich für eine EU-einheitliche Regelung einzusetzen.
Quelle: Bonn [ btk ]