Getreide für Lebensmittel oder Futter: gleichartige Qualitätsgarantien
Die Qualitätsgarantie für niederländisches Tierfutter wurde 1992 durch die Good Manufacturing Practice (GMP+) der Wirtschaftsgruppe Tierfutter festgelegt. Viehhalter, die am Qualitätssicherungssystem IKB teilnehmen, dürfen ihr Mischfutter ausschließlich von GMP+-Betrieben beziehen. Der Plus in „GMP+“ weist auf eine Änderung des GMP+-Systems in 2001 hin. Seitdem ist die Sicherheit des niederländischen Tierfutters im GMP+-System durch die Prinzipien des HACCP (Hazard Analysis Critical Control Points) gewährleistet. Dadurch hat der niederländische Tierfuttersektor die Qualitätssicherung für die Herstellung von Tierfutter auf die gleiche Ebene gebracht wie die Produktion von Nahrungsmitteln für den menschlichen Verzehr. Diese Linie setzt sich in dem Anbau von Futtermitteln fort, dessen GMP+-Kode Futtermittel nun anerkanntermaßen eine gleichwertige Qualitatssicherung bietet wie die Beurteilungsrichtlinie für die Lebensmittelsicherheit. Beide Regelungen umfassen Grundforderungen an die Lebensmittelsicherheit. Die Normierungen des GMP+-Kode basieren auf der Futtergesetzgebung, während die der Beurteilungsrichtlinie ihre Grundlage in den Gesetzten zur Lebensmittelsicherheit findet. In beiden Regelungen basiert das Forderungspaket auf dem HACCP-System. Um mögliche Sicherheitsrisiken in allen Stufen des Produktionsprozesses auszuschließen, können die Bauern konkrete Maßnahmen ergreifen und dadurch potentielle Gefahren ausschalten oder zumindest auf ein akzeptables Maß reduzieren.
Die Beurteilungsrichtlinie für die Lebensmittelsicherheit wurde im Jahre 2002 durch die Wirtschaftsgruppe für Getreide, Saaten und Hülsenfrüchte herausgegeben. Sie wurde auf Wunsch von Betrieben, die mit dem Anbau, dem Handel und der Verarbeitung von Getreide, Saaten und Hülsenfrüchten befasst sind, aufgestellt. Schon von Anfang an weist die Richtlinie große Übereinstimmungen mit dem GMP+-Kode für Tierfuttermittel auf.
Quelle: Düsseldorf [ dmb ]