Novelle des Tierseuchengesetzes vom Bundeskabinett beschlossen

Bauernverband kritisiert Ausweitung des Begriffs "Tierseuche"

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die vom Bundeskabinett beschlossene Novellierung des Tierseuchengesetzes vom Grundsatz her begrüßt. Verbesserte Ermächtigungen von Bund und Ländern können eine effizientere Bekämpfung von hoch ansteckenden Tierseuchen ermöglichen.

Kritisch sieht der DBV jedoch die zu weitreichende Ausweitung der Definition des Begriffs von Tierseuchen. So werden nach der Novelle auch Krankheitserreger und Krankheiten als Tierseuchen definiert, die bei Tieren auftreten können, aber auch auf anderem Wege auf den Menschen übertragbar sind, so genannte Zoonosen. Ohne die Ausbreitung von Zoonosen wie Salmonellen und die Gefahr für die Verbraucher zu verharmlosen oder deren effektive Bekämpfung einzuschränken, gibt der DBV zu bedenken, dass viele Zoonosen nicht nur auf Tierbestände beschränkt sind, sondern zum Beispiel über die verarbeitende Industrie oder den Haushalt verbreitet werden können. So können sich Salmonellen nicht nur über die Tierhaltung, sondern auch über die Speiseherstellung verbreiten. Es wäre also an den Ursachen vorbeihandelnd, wenn bei Auftreten von Salmonellen, wie es die Novelle vorsieht, alle Maßnahmen zur Bekämpfung einer Tierseuche ergriffen würden, also zum Beispiel der Tierstand eines Betriebes getötet werde, aus dem das Nahrungsmittel kommt.

Der DBV begrüßt hingegen die Klarstellung in der Novelle, dass die Desinfektionskosten zusätzlich erstattet werden, insbesondere im Hinblick auf die finanzielle Unterstützung durch die EU bei einigen Tierkrankheiten. Eine in vielen Fällen notwendige Beschleunigung der Auszahlung dieser Entschädigungen würde erreicht, wenn eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Erstattung der Desinfektion vorläge. Die Entschädigung, so der Vorschlag des DBV, könnte sich zum Beispiel auf das Tier oder den Tierplatz beziehen.

Quelle: Berlin [ dbv ]

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