Mecklenburg-Vorpommern hält Kontrollvorgaben im Lebensmittelbereich ein
Kontrollen würden in Abhängigkeit vom jeweiligen Risiko, das von einem Betrieb für den Verbraucher ausgeht, vorgenommen; im Schnitt sind dies zwei Kontrollen je Kontrollobjekt und Jahr. Im Jahr 2002 wurden durchschnittlich 82,6 Prozent aller Betriebe mindestens einmal kontrolliert. "Damit werden nicht nur die allgemein-verbindlichen Kontrollvorgaben eingehalten. Mecklenburg-Vorpommern gehört bezüglich der Kontrollintensität im bundesdeutschen Vergleich zum Spitzentrio", resümierte Minister Backhaus.
Der Minister verwies darauf, dass dies maßgeblich das Verdienst der 26 Amtstierärztinnen und -ärzte und ihrer Mitarbeiter sowie der 80 Lebensmittelkontrolleure in den 17 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern im Lande sei, die mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung "vor Ort" betraut sind und fachaufsichtlich durch das Landwirtschaftsministerium angeleitet und durch Sachverständige des Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamtes unterstützt werden.
Die ständig steigenden Anforderungen an die amtliche Überwachung auf Grund erweiterter oder neuer Anforderungen durch EU- oder Bundesrecht stellen tatsäch-lich eine enorme Herausforderung an die amtliche Lebensmittelüberwachung dar.
Dr. Backhaus: "Im Hinblick auf die zweifellos knappen Kassen des Landes und der Kommunen werden Wege zur rationellen Bewältigung der Kontrollaufgaben ge-sucht und bereits gegangen. So besteht seit 1997 eine gut funktionierende Koopera-tion bei der Untersuchung von Lebensmitteln unseres Landes mit Hamburg und Schleswig-Holstein. Gemeinsam verfolgen wir das Ziel, Defizite bei der amtlichen Untersuchung zu vermeiden." Weitere Kooperationen mit Berlin, Brandenburg, Bremen und Niedersachsen werden derzeitig umgesetzt.
Die Anforderungen an die personelle und apparative Ausstattung der Überwachung nehmen dennoch laufend zu. In diesem Zusammenhang weist der Minister auf die angelaufene umfangreiche Rekonstruktion des Landesveterinär- und Lebensmittel-untersuchungsamtes in Rostock hin. "Hier werden bis 2006 mit einem Umfang von über 10 Mio. Euro Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auch in Zukunft die Anforderungen an die Lebensmitteluntersuchung und Tierseuchendiagnostik voll gewährleistet werden", so der Minister.
Abschließend verwies der Minister auf die derzeitig laufende Einrichtung eines einheitlichen EDV-Systems unter Einbeziehung der Landkreise und kreisfreien Städte, des Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamtes sowie des Land-wirtschaftsministeriums. Von diesem System werden wesentliche Verbesserungen der Effizienz der Überwachung in Mecklenburg-Vorpommern erwartet.
Quelle: Schwerin [ lm ]