Künast zieht positive Bilanz beim Verbraucherschutz

Eigenlob zum Weltverbrauchertag

"Nach drei Jahren ziehe ich eine positive Bilanz beim Verbraucherschutz. In allen Bereichen des wirtschaftlichen und gesundheitlichen Verbraucherschutzes haben wir die Kernthemen angepackt und wichtige Vorhaben abgeschlossen. Den Aktionsplan Verbraucherschutz werde ich weiter systematisch umsetzen", erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast am 15. März 2004 in Berlin.

Telefon und Internet

Zentrale Vorhaben der nächsten Monate seien schärfere Regelungen bei 0190er-Nummern und SPAM. "Mit dem neuen Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er Mehrwertdiensterufnummern haben wir einen großen Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte im Telekommunikationsmarkt getan," so Künast. Das Gesetz sorge für mehr Transparenz auf dem Markt und gebe der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) wirksame Mittel zur Unterbindung von Missbräuchen an die Hand. Ein wichtiger Erfolg sei auch, dass ab August diesen Jahres die Preisangabepflicht auch bei Inanspruchnahme von Mehrwertdienstleistungen über Mobilfunk gelte. Wegen Verletzung der Vorgaben dieses Gesetzes seien bereits im vergangenen Oktober erstmals 400 000 so genannte Dialer von der RegTP vom Netz genommen worden. Die Ministerin wies darauf hin, dass sie bei der in diesem Jahr anstehenden Novellierung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) und der Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TKNV) auf eine Ausweitung des Gesetzes auf 0137er-Nummern dränge.

Wettbewerbsrecht

Die Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) befinde sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Mit einem Inkrafttreten sei im Frühjahr 2004 zu rechnen. "Mit der Reform des UWG verbessert sich die rechtlichen Stellung der Verbraucher. Gleichzeitig bauen wir damit den Schutz der Verbraucherinnen und der Verbraucher vor unlauteren Wettbewerbshandlungen aus", so die Ministerin.

Bei vorsätzlichen Verstößen gegen Wettbewerbsvorschriften erhielten klagebefugte Verbände - unter anderem die Verbraucherzentralen - einen Gewinnabschöpfungsanspruch gegen die entsprechenden Unternehmen.

Lockvogelangebote würden ausdrücklich verboten. Es sei danach unzulässig, mit besonders günstigen Angeboten zu werben, wenn die beworbenen Waren nicht in ausreichender Menge zu Verfügung stünden.

Gegen SPAM

Belästigende Werbung werde ebenfalls verboten. Hierzu zählten vor allem Werbeanrufe oder -faxe bei Verbrauchern, ohne dass diese vorher zugestimmt hätten sowie unverlangt zugesandte Werbe-E-Mails (SPAM).

Künast fordert darüber hinausgehend, dass der Versand von SPAM als Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden müsse. Sie wies darauf hin, dass auch international an einer Lösung des SPAM-Problems gearbeitet werde. Das Bundesverbraucherministerium beteilige sich intensiv an diesen Bemühungen.

Für Bahnkunden

Die Bahnkundenrechte und das Preissystem der Deutsche Bahn AG haben sich nach Auffassung der Ministerin verbessert: "Unsere Gespräche haben entscheidend dazu beigetragen, dass die Deutsche Bahn AG ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 1. Oktober dieses Jahres zugunsten der Bahnkunden verbessern wird. Sie verpflichtet sich in ihrer Kundencharta zu neuen Regelungen mit Rechtsanspruch auf Entschädigung für den gesamten Fernverkehr", so Künast. Darüber hinaus werde die Deutsche Bahn AG an einer neutralen und verkehrsübergreifenden Schlichtungsstelle mitwirken.

Riester-Rente reformieren

Die Reform der Riester-Rente befinde sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. "Ich möchte, dass die Riester-Rente durch die Einführung des so genannten "Dauerzulagenantrags" vereinfacht wird. Dann braucht die staatliche Förderung nur noch einmal beantragt zu werden und nicht mehr jedes Jahr erneut", so Künast. Außerdem sei vorgesehen, die Informationspflichten der Anbieter zu erweitern. Danach müsse künftig jeder Anbieter die Verbraucherinnen und Verbraucher jährlich schriftlich informieren, ob und wie er ethische, soziale und ökologische Belange bei der jeweiligen Anlage berücksichtigt habe.

Darüber hinaus sollten die Anbieter verpflichtet werden, "die zu erwartende Beitragsrendite einschließlich ihrer wesentlichen Kalkulationsgrundlagen, sowie die sich daraus ergebende Monatsrente" anzugeben. Die Angabe einer effektiven Gesamtrendite solle es erleichtern, verschiedene Riesterprodukte besser miteinander zu vergleichen.

Verbesserungen konnten, so die Ministerin auch in der betrieblichen Altersvorsorge erreicht werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten künftig einen Anspruch darauf, dass erworbene Rentenanwartschaften in der betrieblichen Altersvorsorge beim Arbeitsplatzwechsel auf den neuen Arbeitgeber übertragen würden.

"Im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes setze ich mich für eine starke "Regulierungsbehörde Strom" ein und dränge auf eine verbraucherfreundliche Vorschrift zur Stromkennzeichnung", so Künast. Auf der Stromrechnung solle erkennbar sein, aus welchen Energiequellen der Strom erzeugt worden sei und welche Umweltauswirkungen damit verbunden seien. "Außerdem streben wir klare Regeln an, damit Verbraucherinnen und Verbraucher auch in der Praxis ihren Stromanbieter problemlos wechseln können."

Produktsicherheit und das liebe Geld

Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz werde im Mai in Kraft treten. Durch die Neuregelung der produktbezogenen Sicherheitsanforderungen und der Marktüberwachungsvorschriften, insbesondere für Verbraucherprodukte, werde der Verbraucherschutz verbessert. Außerdem erhielten Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber den Behörden ein Recht auf Zugang zu Informationen über gefährliche Produkte.

Künast kündigte an, dass der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Geldanlagen verbessert werden solle: Mit dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz solle die persönliche Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber Anlegern für Falschinformationen des Kapitalmarktes eingeführt werden. Das Bilanzkontrollgesetz solle Bilanzmanipulationen dadurch verhindern, dass ein unabhängiges privatrechtliches Gremium mit weitreichenden Kontrollbefugnissen geschaffen werde.

"Auf europäischer Ebene werden wir bei den weiteren Verhandlungen über die Verbraucherkredit-Richtlinie insbesondere darauf achten, dass durch Einführung des Grundsatzes der verantwortlichen Kreditvergabe einer zunehmenden Überschuldung der Verbraucher wirksam begegnet wird", so die Ministerin.

Alkopops

Sie wies darauf hin, dass im Bundestag derzeit ein Gesetzentwurf beraten werde, der die Einführung einer Sondersteuer auf Alkopops und eine deutliche Kennzeichnung dieser Getränke mit einem Hinweis auf das Abgabeverbot an Jugendliche unter 18 Jahren vorschreibe. "Ich hoffe, dass dieses Gesetz so bald wie möglich in Kraft treten kann. Denn nach Erfahrungen zum Beispiel in Frankreich kann damit ein wirksamer Beitrag zur Suchtprävention bei Jugendlichen erreicht werden", so Künast.

Lebensmittelrecht

Die Bundesregierung habe sich intensiv für wichtige Änderungen der europäischen Lebensmitteletikettierungsvorschriften eingesetzt, die im vergangenen November in Kraft getreten seien. Damit sei es gelungen, insbesondere für Allergiker erhebliche Verbesserungen bei der Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel zu erreichen. So seien nunmehr glutenhaltige und bestimmte allergieauslösende Zutaten und Stoffe unabhängig von deren Menge anzugeben. Die Umsetzung in deutsches Recht werde zur Zeit vorbereitet.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sei in der Endabstimmung. "Damit schaffen wir ein einheitliches Gesetzeswerk für das gesamte Lebens- und Futtermittelrecht. Es schafft mehr Transparenz und unterstreicht die Bedeutung des vorbeugenden Verbraucherschutzes. Gleichzeitig leisten wir damit einen Beitrag zum Bürokratieabbau, denn mit diesem Gesetz werden mindestens 10 Einzelgesetze hinfällig", so Künast.

Health Claims - für die Wahrheit

Die Ministerin forderte Klarheit und Wahrheit bei Kennzeichnung und Werbung für Lebensmittel. Derzeit werde über zwei Regelungsvorschläge der EU-Kommission diskutiert: die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, so genannte health claims, und die Verordnung über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln. "Grundsätzlich unterstütze ich das Vorhaben der Kommission, einheitliche Regelungen in der EU festzulegen. Die neuen Vorschriften sollen die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern, zugleich aber auch vor Irreführung und Täuschung schützen. Dabei ist unsere Linie: Klarheit und Wahrheit sicherstellen, Bürokratisierung verhindern", so Künast.

Quelle: Berlin [ bmvel ]

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