Gesundheitsbezogene Werbung - EU-Parlament setzt Beratung aus

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat in seiner Sitzung vom 5. April 2004 beschlossen, die Verordnungsvorschläge der Kommission zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel und zur Anreicherung von Lebensmitteln nicht weiter zu beraten. Damit kann die sogenannte erste Lesung in dieser Legislaturperiode nicht mehr beendet werden, und das Gesetzgebungsverfahren wird insgesamt unterbrochen. Die Beratungen werden voraussichtlich frühestens im September 2004 von dem dann neu gewählten Parlament fortgesetzt werden.

Begründet wurde die Aussetzung der Beratung mit der Vielzahl der Änderungsanträge. Allein im Umweltausschuss wurden 466 Anträge für Abänderungen des Kommissionsvorschlages eingereicht, im mitberatenden Rechtsausschuss waren es weitere 95, die Stellungnahme des Industrieausschusses steht noch aus.

„Das Europäische Parlament unterstützt unsere Kritik an den Verordnungsvorschlägen der Kommission“, stellt Prof. Dr. Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des BLL, Bonn, fest. „Die Aussetzung der Beratungen ist vor allem als politisches Signal des Europäischen Parlaments an die Kommission zu sehen, dass so weitreichende Beschränkungen der Werbefreiheit der Unternehmen nicht akzeptiert werden und insbesondere auch nicht im Hauruckverfahren durchgeboxt werden dürfen. Aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft ist zu hoffen, dass nunmehr die sachliche Diskussion der Vorschläge im Vordergrund stehen wird. Diese sollten vor allem auf ihre wissenschaftliche Begründung, ihre Verhältnismäßigkeit und ihre Auswirkungen in der Praxis hin sorgfältig geprüft werden. Dies gilt auch für die Beratungen der Mitgliedstaaten auf Ratsebene. Auch hier können nun ohne Zeitdruck sachgerechte Lösungsansätze diskutiert werden.“

Quelle: Bonn / Brüssel [ bll ]

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