Giftiges Gutachten

foodwatch macht Nitrofen-Studie öffentlich

Zwei Wochen nach Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum Nitrofen-Skandal enthüllt foodwatch neue Fakten. Sie stammen aus einem unter Verschluss gehaltenen Gutachten, das die Universität Rostock im Auftrag der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg erstellt hat. Damit sich die Bevölkerung ein eigenes Bild zum Nitrofen-Fall machen kann, dokumentiert foodwatch das Gutachten im Internet.

"Die Nitrofenmengen in der betroffenen Lagerhalle reichten aus, um tausende Tonnen Futtermittel zu vergiften. Das Gutachten bestätigt frühere foodwatch-Recherchen, nach denen die Tragweite des Nitrofen-Skandals weitaus größer ist als bisher bekannt", so foodwatch-Sprecher Carsten Direske.

Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg begründete am 14.4.2004 die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche damit, dass mit dem Inverkehrbringen von Nitrofen-Getreide "keine konkrete Gesundheitsgefährdung von Menschen verbunden war" und "keine vorsätzlichen Verhaltensweisen zugrunde lagen".

Im Gutachten der Universität Rostock für die Staatsanwaltschaft heißt es, "dass Nitrofen auch wegen seiner krebserregenden und potenziell erbgutschädigenden Wirkungen auch in geringen Dosen ein nicht akzeptables Risiko bei Aufnahme mit Lebensmitteln darstellt". Risiken werden insbesondere für Schwangere abgeleitet, da die in Lebensmitteln gemessenen Nitrofen-Belastungen deutlich über den von zwei weiteren Studien als kritisch angesehenen Werten lagen. Laut Gutachten ist aus den Untersuchungen zudem ersichtlich, "daß auch andere Wirkstoffe z.B. DDT, Lindan u.a. beteiligt waren. Dieser Sachverhalt war aber nicht Untersuchungsgegenstand." Ebenso stellt das Gutachten fest: "So wie sich die Lagerhalle bei seiner Begehung am 01.07.2002 zeigte, muss nach menschlichem Ermessen jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von seiner Bildung und Verantwortung, beim Betreten der Halle aufgefallen sein, dass der starke Geruch nach Chemikalien und die besonderen Verfärbungen auf dem Hallenboden nicht von vorschriftsmäßig gelagertem Getreide verursacht sein können." Für foodwatch liegt es auf der Hand, dass die Verantwortlichen die Chemiekalienbelastung nicht übersehen haben können. "Verantwortliche bleiben ungestraft, weil nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die bestehenden Gesetze nicht ausreichen", schließt Carsten Direske und kündigt die Prüfung weiterer juristischer Schritte an. Als Konsequenzen aus dem Nitrofen-Fall fordert foodwatch:

    • Futtermittel müssen Lebensmitteln rechtlich gleichgestellt werden.
    • Die Vorschriften für die Lagerung und den Transport von Futtermitteln müssen präzisiert werden.
    • Die Bußgelder müssen drastisch angehoben werden.
    • Das fahrlässige Inverkehrbringen kontaminierter Lebensmittel, das bislang lediglich bußgeldbewehrt ist, muss als Straftatbestand ausgestaltet werden und folglich mit Geld- und/oder Freiheitsstrafe bewehrt werden.
    • Außerdem muss die zivilrechtliche Haftung verschärft werden, damit die Unternehmen zum Abschluss entsprechender Versicherungen gezwungen werden.

Die Studie finden Sie bei foodwatch [hier]

Quelle: Berlin [ foodwatch ]

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