Geplantes Gesetz zum Lebens- und Futtermittelrecht hält nicht was es verspricht

DBV sieht in Neuordnung keinen Fortschritt für die praktische Anwendung

Mit dem Ziel, mehr Verbrauchersicherheit zu erreichen, sollen bisher eigenständige Gesetze aus den Bereichen Lebensmittelhygiene, Futtermittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika in einem Regelwerk zusammengefasst werden. Das teilte Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast am 19. Mai 2004 in einer Pressekonferenz in Berlin über das geplante Gesetz zur Neuordnung des Lebens- und Futtermittelrechts mit. Nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) wird das zukünftige Gesetz jedoch durch die Einbeziehung der Vielzahl von Produkten auf Kosten der Übersichtlichkeit und der Anwenderfreundlichkeit unnötig aufgebläht. Zugleich kann nach Meinung des DBV von einer angestrebten Erleichterung der Rechtsanwendung nicht die Rede sein.

Bundesministerin Künast schießt damit deutlich über das Ziel hinaus, welches die EU-Basisverordnung zum Lebensmittelrecht vorgibt, nämlich die einheitliche Betrachtung von Lebens- und Futtermitteln. Zwar unterstützt der DBV den Grundsatz, wonach Futtermittel und deren Be- und Verarbeitung ein wichtiger Teil der Produktionskette für Lebensmittel sind. Dem Futtermittelhersteller und Futtermittelverwender kommt eine große Verantwortung für die Beschaffenheit und Sicherheit der Nahrungsmittel zu. Eine zukünftige weiterhin getrennte Betrachtung von Lebens- und Futtermittelrecht steht aber keinesfalls diesem Prinzip entgegen, sondern erhält die Übersichtlichkeit für die Rechtsanwendung.

Der DBV fordert Bundesministerin Künast auf, mit einem neu geordneten Lebens- und Futtermittelrecht keinen europäischen Sonderweg zu beschreiten. Vielmehr sollte sich der Gesetzgeber bei dieser Reform an den Sicherheitsstandards der EU-Verordnungen orientieren und so gleichzeitig die Übersichtlichkeit in der Rechtsanwendung gewährleisten. Voraussetzung für eine effektive Neugestaltung des nationalen Lebensmittelrechts ist für den DBV ein intensiver Abgleich mit dem so genannten „Hygienepaket“, welches Ende April vom europäischen Agrarrat verabschiedet wurde. Vier zentrale Verordnungen regeln hier ab 2006 die wichtigsten Fragen zum Hygienerecht im Lebens- und Futtermittelbereich. Das Neuordnungsgesetz muss sich ganz klar an diesen europäischen Maßstäben orientieren.

Mit dem „Hygienepaket“ und der EU-Basisverordnung zur Lebensmittelsicherheit werden EU-weit einheitliche Standards gesetzt. Dieses schafft für die Wirtschaftsbeteiligten in den Mitgliedsländern die Voraussetzung für vergleichbare Vorschriften und einen einheitlichen Rechtsrahmen.

Quelle: Bonn [ dbv ]

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