Neuordnung des Lebens- und Futtermittelrechts verbraucherunfreundlich
Aus Sicht des DBV würde nur eine Beibehaltung von zwei unabhängigen Bereichen, nämlich für Futtermittel und für Lebens- und Bedarfsmittel, eine Erleichterung der Rechtsanwendung für Verbraucher, Wirtschaftbeteiligte und Verwaltung garantieren. Die notwendige Anpassung der beiden Regelungsbereiche an das EU-Recht könne im Rahmen eines gemeinsamen Artikelgesetzes zur Neuordnung des Lebens- und Futtermittelrechts mit zwei voneinander getrennten Bereichen erfolgen. Sonnleitner betonte, dass das Futtermittelrecht trotz der getrennten Betrachtung von Lebens- und Futtermitteln als Teil der Kette in der Lebensmittelsicherheit zu verstehen sei. Gerade bewährte Strukturen in der Rechtsordnung würden die Aufrechterhaltung des hohen Verbraucherschutzniveaus ermöglichen, da sich Rechtsanwender und Rechtsunterworfene einer vertrauten Gesetzgebung gegenüber ständen. Zudem würden künftig notwendige Änderungen für die Rechtssetzung und den Gesetzesvollzug für Bund und Länder dadurch erheblich erleichtert.
Quelle: Bonn [ dbv ]