GMP+-Futter: Angabe der 'Vorgeschichte'
Niederländischen Qualitäts-Sicherungssystem für Tierfutter
Im niederländischen Qualitätssicherungssystem GMP+ für Tierfutter wurden die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit beträchtlich verschärft. Der Grundstofflieferant muss die Vorgeschichte seiner Produkte nicht nur kennen, er muss sie auch seinen Abnehmern mitteilen. Die Kenntnis der Vorgeschichte eines Tierfuttergrundstoffes hilft dem Tierfutterproduzenten, seine Qualitätssicherung zu optimieren.Woher kommt das Tierfutter? Wo wurde es gelagert? Wer hat das Tierfutter bearbeitet? Diese Fragen sind für die Einschätzung der Sicherheit eines Produktes, aber auch für die Rückverfolgbarkeit im Falle eines Problems, von großer Bedeutung.
Bisher legten die niederländischen Regelungen, in Übereinstimmung mit dem “General Food Law“ der Europäischen Union, fest, dass die Produzenten die Herkunft ihrer Produkte kennen müssen. Beim Auftreten von Problemen können diese Angaben dann durch den Betrieb oder Dritte benutzt werden, um abweichende Produkte oder Grundstoffe zu ermitteln.
Die Kenntnis der Herkunft eines Produktes ist von großer Bedeutung für die Einschätzung der Sicherheit. In den Niederlanden müssen alle vorgeschalteten Kettenglieder der Tierfutterindustrie die Forderungen des Qualitätssicherungssystems GMP+ erfüllen. Da der Produzent seinen Lieferanten kennt, kann er überprüfen, ob dieser GMP+-anerkannt ist. Bei den vorgeschalteten Kettengliedern ist das schon etwas schwieriger; einem Produkt ist nämlich nicht anzusehen, ob alle Betriebe, die an seiner Herstellung und Bearbeitung beteiligt waren, dies auf der Grundlage der GMP+-Regelungen getan haben.
Zur Bereinigung dieser Situation hat der Vorstand der Wirtschaftsgruppe Tierfutter verschiedene Forderungen in die GMP+-Regelungen für Tierfuttergrundstoffe aufgenommen. Der Futtermittellieferant muss die Informationen über die Herkunft an den Abnehmer weiterleiten. Das Ziel ist, dass der Abnehmer der Futtermittel dadurch mehr Information über das Produkt erhält. Dies beinhaltet Angaben zur Herkunft, der Lagerung und den Transport der Futtermittel sowie die Benennung desjenigen, der dafür verantwortlich war.
Mit diesen Informationen wird der Weg, den die Futtermittel physisch zurückgelegt haben, dargelegt. Dazu zählt auch die Information über das Produkt und den Produzenten, eventuelle Lagerplätze und der Verladeort. Bei den geforderten Informationen handelt es sich um Angaben zu den Punkten, an denen die Futtermittel behandelt oder bearbeitet wurden sowie zu denjenigen, die dafür die Verantwortung tragen. Weitere Angaben, wie zum Beispiel zu den Personen, die keine Maßnahmen mit dem Produkt durchgeführt haben, müssen nicht automatisch bereitgestellt aber auf Anfrage angegeben werden.
Quelle: Wirtschaftsgruppe Tierfutter (www.pdv.nl)
Quelle: Düsseldorf [ dmb ]