TSE-Verdacht bei Ziege
EU-Kommission legt Sachverständigengremium französische Forschungsergebnisse über TSE bei einer Ziege vor
Nachdem eine Forschungsgruppe in Frankreich im Gehirn einer Ziege einen Verdacht auf eine TSE-Infektion festgestellt hat, die mit Hilfe von Tests nicht von BSE zu unterscheiden ist, hat die Europäische Kommission die von den französischen Behörden erhaltenen Daten dem gemeinschaftlichen Referenzlaboratorium (GRL) für TSE mit Sitz in Weybridge, England, zur Prüfung durch ein Sachverständigengremium vorgelegt. Bei TSE handelt es sich um übertragbare spongiforme Enzephalopathien, die als BSE bei Rindern und als Traberkrankheit bei Ziegen und Schafen auftreten. Das Sachverständigengremium wird in den nächsten zwei Wochen die wissenschaftlichen Befunde bewerten und prüfen, ob damit BSE bei der Ziege nachgewiesen wird. Dieser einzelne Vorfall stellt keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung dar, da die Ziege und ihre Herde nicht in die Lebens- und Futtermittelkette gelangten.BSE wurde unter natürlichen Umständen bisher nie bei anderen Wiederkäuern als Rindern festgestellt. Dass die Krankheit auch bei Ziegen oder anderen Wiederkäuern auftreten kann, wurde theoretisch für möglich gehalten, jedoch nie tatsächlich festgestellt. Dennoch wurden viele Jahre lang Sicherheitsmaßnahmen bei allen als Nutztiere gehaltenen Wiederkäuern (Rinder, Ziegen, Schafe) angewandt, damit der Gesundheit der Bevölkerung größtmöglicher Schutz gewährt wird. Zu diesen Sicherheitsmaßnahmen zählt das Verbot der Verfütterung tierischer Proteine in Form von Fleisch- und Knochenmehl, die Entfernung spezifizierten Risikomaterials aus der Lebens- und Futtermittelkette (d. h. die Entfernung von Geweben, wie z. B. Gehirn, Rückenmark und Teile des Darms), die Schlachtung von mit der Traberkrankheit befallenen Herden (einer bei Ziegen und Schafen auftretenden BSE-ähnlichen Krankheit, die jedoch für den Menschen nicht ansteckend ist) sowie ein TSE-Überwachungs- und Kontrollprogramm in allen Mitgliedstaaten.
Die betroffene Ziege wurde im Rahmen eines EU-weiten Überwachungsprogramms zur Ermittlung verdächtiger TSE-Stämme bei kleinen Wiederkäuern entdeckt. Seit April 2002 wurden über 140 000 Ziegen getestet.
Im Zusammenhang mit diesem EU-Testprogramm wurde eine 2002 in Frankreich geschlachtete gesunde Ziege stichprobenartig auf TSE untersucht. Nach einem ersten positiven Ergebnis, das auf eine sich von den normalen Stämmen der Traberkrankheit unterscheidende TSE hinwies, wurden weitere Untersuchungen an dem verdächtigen Gehirn vorgenommen (die erforderlichen Tests dauern zwei Jahre); dabei kamen die französischen Sachverständigen zu dem Schluss, dass das Gehirn BSE-positiv sein könnte.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, wäre dies der erste Fall, in dem die Krankheit bei einer Ziege festgestellt wird. Die Ziege war das einzige betroffene Tier in ihrer Herde. Alle Ziegen der Herde, einschließlich der betroffenen, wurden vernichtet und die Tests bei allen 300 erwachsenen Tieren der Herde fielen auf alle TSE negativ aus. Somit gelangte aufgrund der Anwendung des EU-Rechts kein Erzeugnis dieser Herde in die Lebens- und Futtermittelkette, eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wurde dadurch vermieden.
Nun wird ein vom GRL für TSE in Weybridge koordiniertes Sachverständigengremium die Daten des Forschungsprojekts prüfen und die Kommission hinsichtlich der Bedeutung der Ergebnisse und der Notwendigkeit weiterer Arbeiten beraten.
Die Kommission übermittelt die französischen Forschungsergebnisse außerdem an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) zur Prüfung. Sobald der Bericht des GRL vorliegt, wird dieser ebenfalls der EBLS übermittelt. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung durch das GRL wird die Kommission dann die EBLS ersuchen, erforderlichenfalls ihre wissenschaftliche Risikobewertung hinsichtlich Ziegen zu aktualisieren.
Bis zum Vorliegen des Sachverständigenberichts des GRL und gegebenenfalls einer Follow-up-Stellungnahme der EBLS schlägt die Kommission keine unmittelbaren über die bereits geltenden umfangreichen Vorschriften hinausgehenden Maßnahmen zum Risikomanagement vor.
Die Kommission wird nicht nur in engem Kontakt mit den französichen Behörden bleiben, sondern auch die für Medizin und Tiermedizin zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf dem Laufenden halten.
Quelle: Brüssel [ eu ]