Bundesrat empfiehlt die Anhebung des BSE-Testalters auf 30 Monate

DBV: Maßnahmen zum Verbraucherschutz bleiben bestehen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die Entscheidung des Bundesrates zur Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung. Auf Antrag des Landes Baden-Württemberg sprach sich der Bundesrat dafür aus, das BSE-Testalter für alle für den menschlichen Verzehr geschlachteten Rinder ab Juli 2005 auf die von der EU festgelegte Altersgrenze von 30 Monaten anzuheben. Die in Deutschland gültige Regelung schreibt bisher eine Untersuchung der Tiere bei einem Alter von über 24 Monaten vor. Gemäß einer begleitenden Entschließung des Bundesrates, soll bei der Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung eine im ersten Quartal des Jahres 2005 erwartete Studie des Bundesinstitutes für Risikobewertung zur BSE-Situation in Deutschland berücksichtigt werden.

Bereits im September 2003 hatte der Bundesrat gefordert, die Testaltersgrenze in Deutschland von 24 Monaten auf 30 Monate anzuheben. Dieser Forderung hatte sich die Bundesregierung jedoch nicht angeschlossen, wenngleich unter allen gesunden Rindern unter einem Alter von 30 Monaten, die bisher als Schlachttiere auf BSE getestet wurden, kein einziger BSE-Fall festgestellt wurde, stellte der DBV fest. In Anbetracht der Tatsache, dass seit dem absoluten Verfütterungsverbot für tierische Proteine und Fette annähernd 4 Jahre vergangen sind, ist nicht mehr davon auszugehen, dass Rinder in einem Alter von unter 30 Monaten an BSE erkranken.

Für den Bauernverband sind die entscheidenden Verbraucherschutzmaßnahmen in Zusammenhang mit BSE das Verbot der Tiermehlverfütterung, die Entfernung und Vernichtung der Risikomaterialien sowie die HIT-Rinderdatenbank zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit. Diese Maßnahmen bleiben daher zu Recht unangetastet und werden nicht verändert.

Quelle: Berlin [ dbv ]

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