Bundesrat lehnt Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine ab

DBV sieht hohen Stellenwert des Tierschutzes in Deutschland

Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht nach der Entscheidung des Bundesrates seine Auffassung bestätigt, dass der Tierschutz in Deutschland durch das Grundgesetz und die Fachgesetze einen sehr hohen, ausreichenden Stellenwert erhält. Ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine in Tierschutzfragen, wie vom Land Schleswig-Holstein in den Bundesrat eingebracht, hat der Bundesrat abgelehnt. Nach Ansicht des DBV ist das Verbandsklagerecht nicht konform mit der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Es widerspricht dem System, Verbänden Klagerechte einzuräumen. Die Sicht von Tierschutzvereinen ist nach Ansicht des DBV einseitig auf die vom Vereinszweck bestimmten Interessen gerichtet und berücksichtigt nicht andere, die Allgemeinheit berührenden Interessen des Gemeinwohls.

Bereits im Mai 2004 hatte das DBV-Präsidium mit einer ausführlichen Erklärung das Verbandsklagerecht abgelehnt. Der Tierschutz ist seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Diese Staatszielbestimmung verpflichtet alle staatlichen Organe, für die Einhaltung des Tierschutzes zu sorgen. Bereits heute stehen den Tierschutzvereinen über die Mitwirkung im Tierschutzbeirat, der beratenden Kommission des Bundeslandwirtschaftsministeriums sowie über Anhörungsverfahren des Bundes zur Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen weitreichende Möglichkeiten offen.

Der DBV betont, dass mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates den möglichen Konsequenzen Rechnung getragen wurde. So hätte ein Verbandsklagerecht weitreichende negative Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Sowohl im Bereich der Landwirtschaft, wie auch im Bereich der Forschung und Entwicklung wären künftige Investitionen und Innovationen behindert worden, auch mit der Folge von Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Vergleich.

Quelle: Berlin [ dbv ]

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