Neues EU-Referenzlabor eröffnet
Zusatzstoffe für Futtermittel: Sicherheit geht vor
Am 9. November wurde im belgischen Geel das gemeinschaftliche Referenzlabor (GRL) für die Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen eröffnet. Zusatzstoffe in Tierfutter dienen dazu, die Produktivität oder die Gesundheit der Tiere zu verbessern. Vor Erteilung einer Zulassung werden alle Futtermittelzusatzstoffe einer Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterzogen. Das GRL wird die analytischen Methoden bewerten, die vorgeschlagen werden, um das Vorhandensein von Futtermittelzusatzstoffen nachzuweisen. Als GRL für Futtermittelzusatzstoffe wurde die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission benannt; das Labor wird im Institut für Referenzmaterialien und -messungen (IRRM)[1] in Geel eingerichtet.„Die Gesundheit von Mensch und Tier ist uns Allen ein wichtiges Anliegen. Das neue, verbesserte Zulassungsverfahren für Futtermittelzusatzstoffe erfordert Fähigkeiten und Forschungskapazitäten der Spitzenklasse. Ich bin zuversichtlich, dass das IRMM über all diese Qualitäten verfügt“, so Forschungskommissar Louis Michel.
David Byrne, der in der Kommission für Gesundheits- und Verbraucherschutz zuständig ist, hierzu: „Die strengere Regelung der Sicherheit von Tierfutter war ein wichtiges Ziel des integrierten Konzepts, das die EU während der vergangenen Jahre im Hinblick auf die Lebensmittelkette verfolgte. Wenn wir das Vertrauen der Verbraucher weiterhin erhalten wollen, müssen wir nun dafür sorgen, dass die Regeln strikt angewendet werden.“
Warum Futtermittelzusatzstoffe?
In der Vergangenheit wurden Tiere vorwiegend mit Futterpflanzen und Getreidesorten gefüttert. In der modernen Landwirtschaft werden dagegen ganz unterschiedliche Ausgangserzeugnisse wie Getreide und Nebenprodukte der Lebensmittelverarbeitung verwendet, um ein Mischfutter zu erhalten, das durch bestimmte Zusatzstoffe ergänzt wird. Futtermittelzusätze dienen dabei der Verbesserung von Produktivität und Gesundheit der Tiere. Beispiele sind Nährstoffe wie Vitamine und Mineralien sowie sensorische oder technologische Zusatzstoffe wie Konservierungsmittel und Emulgatoren. Laut EU-Recht sind derzeit rund 700 Stoffe und Zubereitungen als Futtermittelzusätze zugelassen.
Zulassung erst nach Sicherheitsbewertung
Vor Inverkehrbringen eines Futtermittelzusatzes muss dessen Zulassung beantragt werden. Dieser Antrag muss Daten enthalten, die zeigen, dass der Futtermittelzusatzstoff keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt hat. Die EFSA führt die wissenschaftliche Sicherheitsbewertung durch, während das GRL die analytischen Methoden bewertet, die vorgeschlagen werden, um das Vorhandensein von Zusatzstoffen im Futter und möglichen Rückständen in Lebensmitteln nachzuweisen.
Methoden für die Analyse von Rückständen in Lebensmitteln sind insbesondere dann wichtig, wenn beim Zulassungsverfahren Höchstwerte für Rückstände in Erzeugnissen tierischen Ursprungs festgelegt werden. Das GRL wird Referenzproben aller zugelassenen Zusatzstoffe nehmen und weitere Aufgaben wahrnehmen, die damit in Zusammenhang stehen. Ein Konsortium von Labors aus den Mitgliedstaaten wird dabei Unterstützung leisten unterstützt.
Die Einrichtung des gemeinschaftlichen Referenzlabors ist Teil der Modernisierung des Zulassungssystems für Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung 1831/2003. Diese tritt im Oktober 2004 vollständig in Kraft. Im Jahr 2004 sind der Kommission rund 90 Anträge auf Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen unterbreitet worden.
Quelle: Geel [ eu ]