Auch IKB zeichnet Vertrag mit QS
Vereinbarung zwischen Produktschap Vee en Vlees und QS Qualität und Sicherheit GmbH - IKB-Betriebe können ins QS-System liefern
Zwischen dem Produktschap Vee en Vlees (PVV) und der QS Qualität und Sicherheit GmbH wurde eine Vereinbarung getroffen über die Systemteilnahme von IKB-Betrieben im QS-System. Drs. Jos J. Ramekers, Vorsitzender der PVV, und Dr. Hermann-Josef Nienhoff, Geschäftsführer von QS, wurde am 21. Januar 2005 im Rahmen der Internationalen Grünen Woche in Berlin die Vereinbarung unterzeichnen.
Nach der Vertragsunterzeichnung stoßen J. J. Ramekers, Vorsitzender PVV (Productschap Vee en Vlees), der niederländische Minister für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqaulität Dr. Cees Veerman und Dr. Hermann Josef Nienhoff, Geschäftsführer QS Qualität und Sicherheit GmbH auf ein gutes Gelingen an. |
Alle IKB-Betriebe, die in das QS-System liefern möchten, können schnell und einfach QS-Systemteilnehmer werden. Die IKB-Audits werden als gleichwertig anerkannt. Diese Einigung wurde in einer bilateralen Vereinbarung zwischen dem niederländischen Standardinhaber von IKB und dem deutschen Standardinhaber des QS-Systems erreicht.
In der Vereinbarung ist festgelegt, dass landwirtschaftliche IKB-Betriebe lediglich ein QS-Zusatzmodul erfüllen müssen. Im Wesentlichen schreibt dieses Zusatzmodul vor, dass für 2005 ausschließlich von QS freigegebene Futtermittel eingesetzt werden dürfen. Das Zusatzmodul wird beim nächsten IKB-Audit überprüft.
Landwirtschaftliche IKB-Betriebe schließen für die QS-Systemteilnahme einen Vertrag mit ihrem QS-Bündler. Schlacht- und Zerlegebetriebe im IKB-System können direkt mit der QS Qualität und Sicherheit GmbH einen Systemvertrag abschließen. Ferkel, Mastschweine, Fleisch und Fleischware von diesen Lieferanten sind dann ohne ein zusätzliches Audit QS-fähig.
Alle IKB-Betriebe, die einen Systemvertrag mit QS abgeschlossen haben, werden in der QS-Datenbank unter www.q-s.info veröffentlicht, so dass eine eindeutige Identifizierung möglich ist. QS-Betriebe können von allen gelisteten Lieferanten Tiere und Fleisch beziehen.
Quelle: Bonn [ qs ]