Auch IKB zeichnet Vertrag mit QS

Vereinbarung zwischen Produktschap Vee en Vlees und QS Qualität und Sicherheit GmbH - IKB-Betriebe können ins QS-System liefern

Zwischen dem Produktschap Vee en Vlees (PVV) und der QS Qualität und Sicherheit GmbH wurde eine Vereinbarung getroffen über die Systemteilnahme von IKB-Betrieben im QS-System. Drs. Jos J. Ramekers, Vorsitzender der PVV, und Dr. Hermann-Josef Nienhoff, Geschäftsführer von QS, wurde am 21. Januar 2005 im Rahmen der Internationalen Grünen Woche in Berlin die Vereinbarung unterzeichnen.

Nach der Vertragsunterzeichnung

Alle IKB-Betriebe, die in das QS-System liefern möchten, können schnell und einfach QS-Systemteilnehmer werden. Die IKB-Audits werden als gleichwertig anerkannt. Diese Einigung wurde in einer bilateralen Vereinbarung zwischen dem niederländischen Standardinhaber von IKB und dem deutschen Standardinhaber des QS-Systems erreicht.

In der Vereinbarung ist festgelegt, dass landwirtschaftliche IKB-Betriebe lediglich ein QS-Zusatzmodul erfüllen müssen. Im Wesentlichen schreibt dieses Zusatzmodul vor, dass für 2005 ausschließlich von QS freigegebene Futtermittel eingesetzt werden dürfen. Das Zusatzmodul wird beim nächsten IKB-Audit überprüft.

Landwirtschaftliche IKB-Betriebe schließen für die QS-Systemteilnahme einen Vertrag mit ihrem QS-Bündler. Schlacht- und Zerlegebetriebe im IKB-System können direkt mit der QS Qualität und Sicherheit GmbH einen Systemvertrag abschließen. Ferkel, Mastschweine, Fleisch und Fleischware von diesen Lieferanten sind dann ohne ein zusätzliches Audit QS-fähig.

Alle IKB-Betriebe, die einen Systemvertrag mit QS abgeschlossen haben, werden in der QS-Datenbank unter www.q-s.info veröffentlicht, so dass eine eindeutige Identifizierung möglich ist. QS-Betriebe können von allen gelisteten Lieferanten Tiere und Fleisch beziehen.

Quelle: Bonn [ qs ]

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