Die "Fleischpanscher" oder Dealen ist erlaubt.
Nun ist es wieder ein Thema, der Wasserschinken auf der Pizza, das mit Wasser aufgeblasene Frischfleisch. Wieder die heftigen Schlagzeilen, wieder die lauten Rufe die Fälscher zu bestrafen. Lassen Sie uns die Sache mal anders betrachten:
Nun, es stimmt, dass in Deutschland tierische und pflanzliche Eiweiße, aber auch verschiedene Zusatzstoffe an die verarbeitende Industrie verkauft werden, mit denen mehr aus dem Kilo Fleisch gemacht werden kann. Das sind Zutaten, die später nicht immer auf den Zutatenlisten im Geschäft zu finden sind.
Gleichzeitig sind das aber Zutaten, die in vielen anderen Ländern der EU in Fleischwaren eingesetzt werden. Das ist dort legal, wenn sie denn auf der Zutatenliste genannt sind. Und deutsche Hersteller dürfen nach EU-Recht nicht gegenüber anderen Marktteilnehmern benachteiligt werden. Also ist der Einsatz auch in Deutschland legal, wenn der Verbraucher entsprechend darauf hingewiesen wird.
Fleischwarenbetriebe die diese Zutaten unter der Hand und ohne Nennung auf der Zutatenliste einsetzen, erreichen dadurch erstmal dem Preisdiktat des Handels leichter nachzukommen, verdient haben sie damit noch lange nicht die so schön unterstellten Millionen.
Wie in vielen anderen Bereichen des Lebens haben die kleinen Verwender wenig vom illegalen Tun. Geschäfte werden im Vorfeld bei den den Anbietern der feinen Pülverchen gemacht und dann wieder beim Handel, der mit Kampfpreisen seine Marktmacht ausbaut und im gleichen Zug scheinheilig (über seine Vorschriften zu den Zutatenlisten) die Industrie zur Falschdeklaration "anstiftet".
Die "Protein-Junkies" liefern sich ihren Zulieferern aus, die ihnen versprechen, dass da analytisch doch nichts nachzuweisen sei. Die Zeche zahlen dann die Junkies mit Bußgeldern, Strafbefehlen und dem an den Pranger gestellt werden.
Im deutschen Fleischrecht war lange Jahre verankert, dass der Handel mit, damals verbotenen Proteinzusätzen, strafbar sei. Das Strafmaß ließ auch Gefängnisstrafen für die Dealer zu. Mit dem vereinheitlichten EU - Lebensmittelrecht ist diese Sanktionsmöglichkeit aus der Fleischverordnung gestrichen worden. Zurecht, weil die Produkte bei offener Deklaration ja auch legal eingesetzt werden können.
Kommen wir zu meiner provokativen Überschrift zurück: "Dealen ist erlaubt, nur der Konsum ist strafbar!" trifft die ganze Diskussion wieder, wie Ende 2001 nicht die tatsächlichen Antreiber.
Quelle: Ahrensburg [ Thomas Pröller ]