Der Unternehmensverband und die Dienstleistungsfreiheit in der EU

Eine Stellungnahme des Verbandes der Fleischwirtschaft VDF e.V.

In zahlreichen Branchen der deutschen Wirtschaft ist die Erledigung bestimmter Tätigkeiten über Werkverträge mit Subunternehmern ein übliches und rechtmäßiges Instrument. Auch in der Fleischwirtschaft wird diese Form der Arbeitserledigung seit vielen Jahren angewendet.

Mit den Verträgen zur EU-Osterweiterung wurde den Subunternehmen in den neuen Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet, ihre Dienste im gesamten EU-Raum anzubieten. Somit dürfen Subunternehmer aus den neuen EU-Ländern ganz legal und politisch gewollt am deutschen Dienstleistungsmarkt auftreten. Bereits in den Vorjahren gab es Staatsverträge mit den neuen Mitgliedsstaaten auf deren Grundlage Subunternehmen aus diesen Ländern in Deutschland legal tätig waren. In welchem Umfang Subunternehmen in den vergangenen Monaten neue Werkverträge auch in der Fleischwirtschaft abschließen konnten, ist schwer abschätzbar. Unglaubwürdig ist jedoch die von der NGG genannte Zahl, wonach seit der EU-Erweiterung zum 01. Mai vergangenen Jahres 26.000 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz in Schlacht- und Zerlegebetrieben wegen der neuen Dienstleistungsfreiheit verloren hätten.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind in deutschen Schlachtbetrieben (mit mehr als 20 Beschäftigten) insgesamt nicht mehr als 17.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Eine vergleichbare Statistik für Zerlegebetriebe gibt es nicht. Unter der Annahme, dass die Zahl der Beschäftigten in diesem Bereich das zweifache betragen sollte, müssten nach Angaben der NGG über die Hälfte aller Beschäftigten der Schlacht- und Zerlegebetriebe in den vergangenen 10 Monaten entlassen worden sein. Dies ist jedoch nicht erkennbar. Wie viele Arbeitnehmer in der Fleischwirtschaft ihren Arbeitsplatz aufgrund der Vergabe von neuen Werkverträgen tatsächlich verloren haben, lässt sich nicht feststellen.

Die Form der Werkverträge zur Arbeitserledigung in der Fleischwirtschaft ist historisch gewachsen. Ursprünglich waren Einzelselbstständige an den zumeist kommunalen Schlachthöfen tätig. Mit dem Übergang in die Privatisierung und Strukturveränderungen bei gleichzeitigem Arbeitskräftemangel vor Ort setzten sich Werkverträge mit deutschen und ausländischen Subunternehmen vor ca. 15 Jahren als weit verbreitete Form der Arbeitserledigung in der Fleischwirtschaft durch.

Völlig anders zu beurteilen ist ein unrechtmäßiges Ausleben von Werkverträgen. Illegale Bedingungen für Arbeitnehmer sind strikt abzulehnen und schonungslos zu ahnden. Gerade die große Mehrheit der Unternehmen, die sich gesetzeskonform verhält, hat allein aus Wettbewerbsgründen ein sehr großes Eigeninteresse daran, dass Verstöße aufgedeckt und umgehend geahndet werden.


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Quelle: Bonn [ VDF ]

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