Künast: Erreichte Einigung erleichtert die Arbeit der gemeinnützigen Tafeln in Deutschland

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Verbraucherministerin Renate Künast hat in Berlin die zwischen den Deutschen Tafeln e.V., dem Hauptverband des Lebensmitteleinzelhandels (HDE), dem Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde und Vertretern der Überwachungsbehörden der Länder erzielte Einigung über ein weiter vereinfachtes Verfahren bei der Abgabe von Lebensmitteln an Tafeln begrüßt.

Das Gespräch kam auf Initiative des Bundesverbraucherministeriums zustande. "Die heute gefundene Lösung schafft Klarheit für die Spender von Lebensmitteln und sichert den Schutz der Bedürftigen.", erklärte die Ministerin. Die Einigung beinhalte ein praxisnahes verbessertes Dokumentationsverfahren bei der Abgabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen. In  Zukunft reiche es aus, wenn die Spendensammler ein speziell für die Abgabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen entwickeltes Formular ausfüllen und unterschreiben. Der Spendengeber bewahrt die Durchschrift des Formulars auf.

Damit werde einerseits die Einhaltung der EU weit geltenden Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln sichergestellt und andererseits den speziellen Bedürfnissen der Tafeln Rechnung getragen. Auch die Länderarbeitsgemeinschaft Gesundheitlicher Verbraucherschutz hatte in ihrer Sitzung am 12.04.2005 einem weiter vereinfachten Lieferscheinverfahren zugestimmt und damit das Petitum der Agrarministerkonferenz aufgegriffen.

Hintergrund: Um Lebensmittelskandale bereits im Vorfeld zu verhindern, gibt es auf EU-Ebene ein ganzes Paket von Regelungen. An erster Stelle steht die sog. Basisverordnung zum Lebensmittelrecht (Verordnung (EG) Nr. 178/2002). Nach Artikel 18 sind Lebensmittelunternehmer seit dem 01.01.2005 zur Einrichtung von Systemen verpflichtet, mit denen die Rückverfolgbarkeit von Waren sichergestellt werden kann. Mit diesen Systemen (Dokumentationsverfahren) sollen Vorkommnisse (z.B. Verunreinigungen mit Schadstoffen, Keimen o.ä.) schneller eingrenzt und so der Kreis der Betroffenen möglichst klein halten werden.

Auch gemeinnützige Organisationen, wie z.B. die Tafeln, sind Lebensmittelunternehmer im Sinne der Verordnung. Um ihrer besonderen Situation Rechnung zu tragen, fanden in den letzten Monaten auf Initiative des Bundesverbraucherministeriums Gespräche zu dieser Thematik statt. Dabei wurde ein Vorschlag für ein vereinfachtes Dokumentationsverfahren erarbeitet. Dennoch hatten einige Handelsunternehmen wegen Unsicherheiten bei der Durchführung des Verfahrens in der Praxis keine Lebensmittel mehr an die Tafeln abgegeben.

Muster eines Formulars zur Abgabe von Lebensmitteln [pdf-Datei]

Quelle: Berlin [ bmvel ]

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