Künast: Mehr Lebens- und Futtermittelsicherheit

Das Bundeskabinett hat am 20 April in Berlin dem Entwurf einer "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel sowie für Meldungen über Futtermittel" (AVV SWS) zugestimmt. "Wir geben damit den Bundesländern klare und einheitliche Kriterien für die unverzügliche Warnung bei einer akuten und ernsten Gesundheitsgefahr an die Hand. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit bei Lebensmitteln und Futtermitteln in Deutschland", erklärte dazu Bundesverbraucherministerin Renate Künast.

Das Schnellwarnsystem ist ein Kernelement der europäischen Vorsorgemaßnahmen im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit. Wie wichtig die schnelle gegenseitige Information über schwerwiegende Vorfälle im Lebens- und Futtermittelbereich sei, habe nicht zuletzt die Diskussion um den gentechnisch veränderten und in Europa nicht zugelassenen BT 10 Mais gezeigt, der aus den USA auf den europäischen Markt gelangt ist.

Nach Artikel 50 Abs. 2 der EG-Verordnung  178/2002 sind Informationen über das Vorhandensein eines "ernsten unmittelbaren oder mittelbaren Risikos für die menschliche Gesundheit, das von Lebensmitteln oder Futtermitteln ausgeht", über ein europäisches Schnellwarnsystem an die Mitgliedstaaten zu melden. Das Schnellwarnsystem dient damit der unverzüglichen Warnung vor akuten und ernsten Gefahren. Es soll dazu beitragen, den Verbraucher vor allen ernsten unmittelbaren und mittelbaren Risiken für die menschliche Gesundheit, die von Lebens- oder Futtermitteln ausgehen können, zu schützen.

"Ein solches System muss im Ernstfall akute Warnmeldungen verlässlich und unverzüglich in alle Mitgliedstaaten transportieren. Damit das in der Praxis funktioniert, darf das System nicht zu einer Sammlung von Problemfällen ohne Gewichtung werden. Alle Beteiligten müssen sich einig sein, wann sie ein "ernstes unmittelbares oder mittelbares Risiko" melden müssen", sagte die Ministerin. Deshalb habe man in der  "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel sowie für Meldungen über Futtermittel" den zuständigen Behörden der Bundesländer  klare Kriterien an die Hand gegeben, wann es sich bei einem Beanstandungsfall um einen meldepflichtigen Tatbestand handele. Ferner werde klargestellt, wie in Zweifelsfällen zu verfahren sei.

Mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift werden Begriffsbestimmungen, die Erreichbarkeit der zuständigen Behörden, Meldeverantwortlichkeiten sowie Verfahrensabläufe beim Betreiben des Schnellwarnsystems einschließlich Verteilersystemen festgelegt. "Sie stellt damit die einheitliche Anwendung der festgelegten Meldekriterien und damit eine effiziente Arbeitsweise des Schnellwarnsystems sicher. Solche Kriterien sollten möglichst auch auf EU-Ebene einheitlich angewendet werden", erklärte Künast. "Sichere Futtermittel sind eine Grundvoraussetzung für sichere Lebensmittel. Deshalb werden wir diese Politik in Deutschland und in Europa konsequent weiter fortführen."

Künast erinnerte daran, dass es in den letzten fünf Jahren gelungen sei,

    • die Verwendung von antibiotischen Leistungsförderern europaweit zu verbieten. Die letzten Zulassungen laufen zum Jahresende 2005 aus.
    • die offene Deklaration bei Mischfuttermitteln verbindlich zu machen, d.h. Hersteller müssen angeben, welche Ausgangsmaterialien verwendet werden.
    • die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Futtermitteln so zu regeln, dass die Wahlfreiheit für Tierhalter sichergestellt ist.
    • die Anforderungen an die Futtermittelwirtschaft in Bezug auf die Eigenkontrollen und die Dokumentationspflichten deutlich zu verschärfen.
    • die staatliche Überwachung besser zu koordinieren und auf die Risikobereiche zu konzentrieren.
    • die Krisenvorsorge zu verbessern durch die Etablierung eines europaweiten Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittelsicherheit und die Erarbeitung von Kriseninterventionsplänen.
    • die Festsetzung von Höchstmengen für unerwünschte Stoffe (z.B. Dioxine) deutlich auszuweiten.

"Wir werden diesen Kurs halten und mit unseren Anstrengungen nicht nachlassen", unterstrich die Ministerin. Dabei hätten folgende Vorhaben eine hohe Priorität:

    • das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch mit erweiterten Sanktionsmöglichkeiten und erweiterten Informationsrechten für Verbraucherinnen und Verbraucher, das sich derzeit im Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat befindet,
    • die Etablierung einer europaweiten Positivliste für Futtermittelausgangserzeugnisse; hier fehlt noch die Unterstützung einer Mehrheit der Mitgliedsstaaten;
    • die konsequente Weiterentwicklung der Futtermittelüberwachung der Länder einschließlich der Qualifizierung des Kontrollpersonals auf der Grundlage der Futtermittelkontrolleur-Verordnung.

"Futtermittelsicherheit ist eine Daueraufgabe, die nicht mit dem Erlass von Rechtsvorschriften und der Kontrolle deren Einhaltung erledigt ist. Die Beteiligten an der Lebensmittelkette müssen  ihre eigenen Sicherheitssysteme besser verzahnen und auf einander abstimmen", so Künast. Die Gefahr einer neuen Krise bestehe jederzeit, wenn mangelnde Sorgfalt und lückenhafte Sicherheitssysteme zusammenträfen.

Quelle: Berlin [ bmvel ]

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