Bauernverband zum Tierschutzbericht 2005 der Bundesregierung

Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere konnte verbessert werden

Anlässlich der Vorstellung des Tierschutzberichtes der Bundesregierung hebt der Deutsche Bauernverband (DBV) hervor, dass das deutsche Tierschutzgesetz weltweit beispielhaft ist. Es gibt den rechtlichen Rahmen für alle Bereiche der Tierhaltung vor und wird über eine Reihe von fachspezifischen Verordnungen ergänzt. Die Landwirtschaft unterliegt auf dieser Grundlage strengen behördlichen Kontrollen. Der Tierschutz geht in Deutschland zum Teil über das in der EU geforderte Maß hinaus. Daraus resultierende Wettbewerbsnachteile und Auswirkungen auf Investitionen und Arbeitsplätze lassen sich in diesem Markt, der von Liberalisierung und globaler Konkurrenz bestimmt ist, kaum wettmachen, erklärte der DBV. Bundesministerin Künast hat die EU-Verantwortung für den Tierschutz aufgezeigt, aber auch die nationalen Spielräume betont. Dabei übersah sie jedoch, dass gerade durch nationale Alleingänge, also einseitige Verschärfungen des Tierschutzes, die Wettbewerbsverhältnisse inner  halb der EU verzerrt werden, Marktströme verändert werden und Einkommenseinbußen zu Lasten der deutschen Landwirte entstehen.

Trotzdem unternehmen die tierhaltenden Betriebe in Deutschland alles, um über technische Weiterentwicklungen und Investitionen den Anspruch aufrecht zu halten, dass der praktizierte Tierschutz fester Bestandteil der täglichen Arbeit auf den Höfen ist. Die Haltungsbedingungen der landwirtschaftlichen Nutztiere wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert, wie auch die Bundesministerin anerkannte. Der DBV ist mit der Ministerin in der Forderung einig, dass der Verbraucher die Anstrengungen zur Verbesserung des Tierschutzes durch die Landwirte mit höheren Preisen bei den tierischen Produkten honorieren muss.

Innerhalb der Landwirtschaft erfordern tiergerechte Haltungsformen die höchsten langfristigen Investitionen. Die politischen Rahmenbedingungen müssen zukunftsgerichtete Anreize zur Eigeninitiative der Landwirte und für Investitionen in Stallneubauten, Erweiterungen oder Renovierungen bieten. Zum wiederholten Mal lehnte es die Bundesregierung im vergangenen Jahr ab, die vom Bundesrat beschlossene Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit Maßgaben für die Haltung von Schweinen sowie für Legehennen in Kraft zu setzen, kritisiert der DBV. Der aus dieser andauernden Rechts- und Planungsunsicherheit resultierende Investitionsstau muss zur Sicherung des Veredlungsstandortes Deutschland zeitnah aufgelöst werden. Nur über diesen Weg ist der Einklang zwischen Ökonomie und Tierschutz herzustellen. Der DBV betonte, dass im Tierschutz nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf. Andernfalls kommt es zu einer Verlagerung der Produktion in Länder, in denen der Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere nur eine untergeordnete Rolle spielt, die Erzeugnisse aber wieder auf die hiesigen Märkte importiert werden.

Quelle: Bonn [ dbv ]

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