vzbv und DBV fordern Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis

Gemeinsamer Appell an Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat muss ein wirksames Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter dem Einstandspreis im Rahmen der Novellierung des Kartellgesetzes beschließen. Dies fordern der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Prof. Dr. Edda Müller, und der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, in einer gemeinsamen Erklärung. Nach der derzeitigen Gesetzeslage könne die Kontrollbehörde nur gegen mindestens drei Wochen andauernde Verkäufe unter Einstandspreis vorgehen, so dass der Lebensmitteleinzelhandel dies mit kurzfristigen Verkaufsaktionen zu Dumpingpreisen permanent unterlaufe. Dadurch entstehe für wertvolle Lebensmittel ein stetiger Druck der Preise nach unten.

Müller und Sonnleitner appellieren an den Vermittlungsausschuss, die mit der gesetzlichen Ausnahme „gelegentlicher“ Verkäufe unter Einstandspreis bestehende Möglichkeit zur Umgehung des Verbotes ersatzlos zu streichen. Nur auf diesem Wege könne gegen Ramschaktionen von Supermarktketten nachhaltig vorgegangen werden. Die Ansprüche von Verbrauchern und Landwirten an möglichst umfassende Lebensmittelsicherheit, Transparenz und hohe Qualität ließe sich nicht durch Billigstpreise realisieren. Preissenkungs-Aktionen wie zuletzt bei Milch, Butter und Fleisch seien letztendlich auch für den Verlust von Arbeitsplätzen verantwortlich, betonten vzbv und DBV.

Quelle: Berlin [ dbv - vzbv ]

Kommentare (0)

Bisher wurden hier noch keine Kommentare veröffentlicht

Einen Kommentar verfassen

  1. Kommentar als Gast veröffentlichen.
Anhänge (0 / 3)
Deinen Standort teilen