Europäisches Parlament streicht „Nährwertprofile“!
BLL begrüßt Entscheidung
Das Europäische Parlament hat in seiner Plenarsitzung vom 26. Mai 2005 die Einführung von Nährwertprofilen als Grundlage für die Zulässigkeit bestimmter Werbeaussagen durch die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln abgelehnt. Wie zuvor Industrie-, Binnenmarkt- und Verbraucher- sowie Umweltausschuss hat sich das Plenum des Europäischen Parlaments gegen die so genannten Nährwertprofile sowie gegen prinzipielle Verbote von allgemeinen Aussagen zu Gesundheit und Wohlbefinden – und damit für eine praxistaugliche Regelung und gegen bürokratische Zulassungsverfahren ausgesprochen.Die Kommission hatte vorgeschlagen, positive nährwert- oder gesundheitsbezogene Aussagen zu Lebensmitteln nur für solche mit einem bestimmten Nährwertprofil z. B. Gehalt an Fett, Zucker oder Salz und zum Teil nur in Verbindung mit einem aufwändigen Zulassungsverfahren möglich zu machen.
„Wir begrüßen, dass das Europäische Parlament unsere Kritik am Verordnungsvorschlag der Kommission unterstützt hat“, erklärt Prof. Dr. Matthias Horst, Hauptgeschäftsgeführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL), dem Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. „Es kann nicht sein, dass einzelne Lebensmittel durch EU-Recht in gut oder schlecht eingeteilt und Verbraucher rechtlich bevormundet werden oder Unternehmen eine Wortlautkontrolle ihrer Werbeangaben vorgeschaltet wird. Ein Zuviel an Bürokratie ist innovationsfeindlich und für einen Staat entwicklungshemmend. Wir hoffen, dass das Votum des Europäischen Parlaments Signalwirkung für die weiteren Beratungen der Mitgliedstaaten hat. Die Bundesregierung hat unsere Kritik am Verordnungsvorschlag immer geteilt; nun besteht die Chance, Mehrheiten für die gemeinsamen Positionen zu finden. Das Europäische Parlament hat sich gegen Bevormundung und für die informierte und eigenverantwortliche Entscheidung der Verbraucher stark gemacht nach dem Grundsatz „Information statt Verbot“.
Quelle: Brüssel [ bll ]