Neues Lebens- und Futtermittelgesetz kein Beitrag zum Bürokratieabbau

DBV sieht keine Verbesserungen durch neues Lebensmittelgesetzbuch

Das neue Lebens- und Futtermittelgesetz sieht vor, dass bisher eigenständige Gesetze aus den Bereichen Lebensmittelhygiene, Futtermittel und Bedarfsgegenstände nun in einem Regelwerk zusammengefasst werden. Dies hat der Vermittlungsausschuss des Bundesrates am 15. Juni 2005 beschlossen. Nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) geht dieses neue Lebensmittelgesetzbuch eindeutig auf Kosten der Anwenderfreundlichkeit und nutzt weder den Verbrauchern noch der Wirtschaft. Das Verschmelzen bestehender Gesetze sei auch kein sinnvoller Beitrag zum Bürokratieabbau, sondern erschwere vielmehr den Umgang mit dem Gesetz in der Praxis.

Der ursprünglich vorgesehene Anspruch der Bürger auf Informationen bei Behörden wurde aus dem Gesetz gestrichen. Stattdessen hat sich der Vermittlungsausschuss auf eine einheitliche Rechtsgrundlage für Warnhinweise seitens der Länderbehörden verständigt. Damit wurde eine Forderung des DBV erfüllt, denn auch die bisherigen Formulierungen des Gesetzentwurfes im Punkt Verbraucherinformation zeigten nach Einschätzung des DBV erhebliche Mängel. Nur mit einer gezielten Verbraucheraufklärung durch Information und Transparenz über Lebensmittel und deren Herstellungswege könne man dem Informationsbedürfnis der Verbraucher nachkommen. Die Landwirtschaft habe daher für alle Produktbereiche Systeme und Programme entwickelt, um die Qualität der Erzeugnisse zu sichern und den Verbrauchern eine Herkunftsgarantie zu bieten. Nach Auffassung des DBV kann der Verbraucher somit umfassende und geprüfte Informationen über die Produktionsweise bis hin zur Verwendung, also vom Acker oder Stall bis zum Tisch abrufen.

Der Bauernverband fordert eine konsequente 1:1-Umsetzung des EU-Rechtes ohne zusätzliche nationale Auflagen, wenn es im nächsten Jahr durch EU-Vorschriften zu weiteren Änderungen in der nationalen Lebensmittelgesetzgebung kommt. Nur so könne die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft gewährleistet werden, stellte der DBV fest.

Quelle: Bonn [ dbv ]

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