Niederländische Viehhaltung: Gute Einhaltung der Tierschutzbestimmungen
Aus der Untersuchung wird unter anderem deutlich, dass die Zielsetzungen für die Kontrollen im Jahre 2004 erreicht wurden. Bei 12 % der niederländischen Kälberhalter wurden Kontrollen durchgeführt. Fast 90 % der kontrollierten Kälberbetriebe verfügten über großräumige Stallungen für die jungen Kälber. Nur etwas weniger, rund 83 %, bieten den über acht Wochen alten Kälbern die Möglichkeit, zusammen mit anderen Kälbern in einem geräumigen Stall zu stehen. Viehhaltern, bei denen Verstöße gegen die gesetzlichen Anforderungen für Kälber festgestellt wurden, sind mit einem Bußgeld belegt worden.
Im Schweinesektor hat eine stark verbesserte Kommunikation mit den Viehhaltern zu einer ausgezeichneten Einhaltung der Bestimmungen geführt. Durch Ankündigungen in Fachzeitschriften und durch Briefe an alle Schweinehalter, in denen auf die strengeren Regeln hingewiesen wurde, konnte eine starke Verbesserung verzeichnet werden. Im Jahr 2000 verfügten zum Beispiel 57 % der kontrollierten Betriebe noch nicht über sogenanntes Ablenkungsmaterial (Spielzeug) für die Schweine. Im Jahr 2005 ist dieser Prozentsatz auf magere 6 % geschrumpft. Fast 98 % der Betriebe verfügten bei der Kontrolle über eine permanente Frischwasserzufuhr für die Schweine. Die anderen Betriebe nutzten ein Nass-Futtersystem (Breifutter). Hier werden die Tröge anschließend mit Wasser gefüllt.
Die guten Kontrollergebnisse und die Einhaltung des Tierschutzes im Schweinesektor hat das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Lebensmittelqualität veranlasst zu erwägen, dem niederländischen Qualitätssicherungssystem IKB die Überwachung der Tierschutzbestimmungen zu übertragen. Das hat dann zur Folge, dass die Schweinehalter im Rahmen der IKB-Kontrollen auch auf die vollständige Einhaltung der Tierschutzbestimmungen überprüft werden. Ein gesonderte Kontrolle durch den staatlichen AID ist dann nicht mehr erforderlich. Betriebe, die nicht bei IKB angeschlossen sind, werden auch weiterhin durch staatliche Institutionen kontrolliert. Das Ministerium untersucht zugleich die möglichkeit, den Wirtschaftsgruppen für Vieh, Fleisch und Eier (PVE) die Ausführung der Tierschutzbestimmungen zu übertragen.
Quelle: Düsseldorf [ dmb ]