QS hält am Salmonellenmonitoring fest

Grundsatzpapier setzt Maßstab für gemeinsames Handeln

QS hält an der Umsetzung des zur Zeit gültigen Leitfadens Salmonellenmonitoring fest. Der QS-Fachbeirat hat auf seiner letzten Sitzung am 7. September 2005 erneut auf die Notwendigkeit einer für alle QS-Schweinemastbetriebe verbindlich vorgeschriebenen Salmonellenuntersuchung hingewiesen.

Das Selbstverständnis von QS zum Thema Salmonellenmonitoring ist in der Erklärung „Grundsätze zum Salmonellenmonitoring“ zusammengefasst. Diese Erklärung dient der weiteren politischen Diskussion und als Maßstab für das gemeinsame Handeln im QS-System. Die „Grundsätze zum Salmonellenmonitoring“ sind im Internet unter www.q-s.info / QS aktuell / Presseberichte veröffentlicht.

Hintergrund für die erneute Betonung, das QS-Salmonellenmonitoring in bewährter Weise fortzuführen, sind jüngste Diskussionen um die Salmonellenuntersuchung in Deutschland. Das BMVEL hat einen erneuten Entwurf einer Salmonellenverordnung vorgelegt. Ob diese Verordnung in dieser Form umgesetzt wird und wann eine gültige Verordnung vorliegt, ist ungewiss.

Das QS-System hat bereits 2003 die Initiative ergriffen und ein freiwilliges Monitoring installiert. Damit hat sich QS schon früh der Vermeidung des Salmonelleneintrages in die Nahrungskette angenommen und ist über die gesetzlichen Anforderungen deutlich hinausgegangen.

Die Aktivitäten im QS-Salmonellenmonitoring konzentrieren sich zunächst vorrangig auf die Stufe der landwirtschaftlichen Produktion, um gemeinsam mit den Schweinemästern eine Verbesserung der Salmonellensituation zu erreichen. Neben der ursachenorientierten Umsetzung von Maßnahmen in der Landwirtschaft hält QS an dem Ziel fest, auch die Schlachtbetriebe aktiv in die Reduzierung von Salmonellenbefunden einzubeziehen.

Quelle: Bonn [ qs ]

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