Das Bayerische Verbraucherschutz-Ministerium weist die Darstellung der Bild am Sonntag aufs Schärfste zurück
Zum gestrigen Bericht in der BamS "Fleischskandal" - Bund für Zoll zuständig
Das Bayerische Verbraucherschutz-Ministerium weist die Darstellung der Bild am Sonntag aufs Schärfste zurück. Entgegen der BamS-Darstellung hat das Ministerium von dem Verdacht erst am 11. Oktober 2005 Kenntnis erhalten, und zwar durch eine Mitteilung des Niedersächsischen Verbraucherschutz-Ministeriums. Darin hieß es, dass eine niedersächsische Firma eine Lebensmittellieferung aus Deggendorf wegen Untauglichkeit zurückgewiesen hätte. Daraufhin ist das Bayerische Verbraucherschutzministerium dem Betrugsverdacht unverzüglich nachgegangen, hat seinerseits Ermittlungen angestellt, eine landesweite Razzia durchgeführt, die Öffentlichkeit informiert und bereits einen Maßnahmenkatalog an Bundesverbraucherminister Jürgen Trittin und dem zuständigen EU-Verbraucherschutzkommissar Markos Kyprianou geschickt. Die Maßnahmen zielen darauf, Schlachtabfälle künftig klar als Nicht-Lebensmittel kenntlich zu machen.
Bund (Eichel!] für Zoll zuständig
Dass bereits vor dem 11. Oktober Ermittlungen der Bundeszollverwaltung, die dem Bundesfinanzminister Hans Eichel unterstellt ist, statt fanden, hat der Zoll dem Bayerischen Verbraucherschutzministerium nicht mitgeteilt.
Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf kritisierte das Verhalten der Bundeszollverwaltung und forderte künftig eine frühzeitigere Einbindung des Verbraucherschutzes. Schnappauf: "Ich bin nicht bereit, den bayerischen Verbraucherschutz für etwas an den Pranger stellen zu lassen, wofür die federführende Ermittlungsbehörde, die Bundeszollverwaltung, die Verantwortung trägt." Die Staatsanwaltschaft hat das Bayerische Verbraucherschutzministerium dann in der letzten Woche (also nach dem 11. Oktober) über die laufenden Ermittlungen in Kenntnis gesetzt.
Im rollenden LKW umdeklariert
Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand sind die Schlachtabfälle nicht im Deggendorfer Kühlhaus zwischengelagert worden. Die Umdeklaration der Schlachtabfälle zu Lebensmitteln hat danach auf der Straße in rollende Lkws stattgefunden, so dass bei Kontrollen des Kühlhauses in Deggendorf dieser Tatbestand nicht festgestellt werden konnte.
Maßnahmenkatalog vorgeschlagen
Um künftig solchen kriminellen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben, hat Schnappauf noch am Freitag einen Forderungskatalog an den amtierenden Bundesverbraucherminister Jürgen Trittin geschickt. Trittin wird darin aufgefordert, den 4-Punkte-Maßnahmenkatalog bei der heute (24.10.05) in Luxemburg beginnenden EU-Agrarministerkonferenz durchzusetzen:
- Die K1-, K2- und K3-Behälter sowie die Begleitpapiere sind europaweit einheitlich und auffällig zu kennzeichnen. Die Behälter müssen mit perforierten, farbigen, z.B. roten, gelben und grünen Aufklebern versehen werden; die Begleitpapiere ebenfalls in den gleichen Farben gehalten sein. Eventuell sind die Container zu verplomben.
- Die für Lebensmitteltransporte geltende Zulassungspflicht muss auf Transporteure von Fleischabfällen ausgeweitet werden.
- Ein Rückmeldesystem der Begleitscheine ähnlich wie bei der Abfallverbringung wird eingeführt; d.h. die Kopien werden nach Ankunft der Ware beim Empfänger an den Absender zurückgesandt, um sicherzustellen, dass die Klassifizierung der Ware nicht beim Transport verändert wurde.
- Das K3-Material sollte mit Lebensmittelfarbe (vgl. Speisesalz und Streusalz), Fisch- oder Leberaromen für den menschlichen Verzehr ungenießbar gemacht werden.
Der Maßnahmenkatalog war das Ergebnis einer von Schnappauf in der vergangenen Woche eingesetzten Expertenrunde aus Vertretern der Fleisch-, Schmalz-, Talg- und Lederindustrie, Lebensmittel-Forschern, Tierfutterexperten, Verbraucherverbänden und Veterinären.
Quelle: München [ stmlu ]