Fleischskandal: Der "Schwarze Peter" geht um

Merk: "Staatsanwaltschaft (bayerisch) hat zügig und umfassend aufgeklärt!" - Zoll (Bund) hätte warnen müssen

"Die Informationspflichten sind aus gutem Grund klar geregelt und eindeutig zugeordnet. Es war Aufgabe des Zolls festzustellen, ob eine Gefahr für die Bevölkerung besteht und ob es notwendig ist, zur Abwehr dieser Gefahr andere Behörden zu informieren"!

Justizministerin Dr. Beate Merk hat am 27.10.2005 im bayerischen Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen ausführlich zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr,u.a, Bündnis 90/Die Grünen in Sachen "Fleischskandal" Stellung bezogen. Sie wies daraufhin, dass es die Staatsanwaltschaft und die Zollfahndung waren, die durch sehr schnelles, zielstrebiges und entschlossenes Handeln in kurzer Zeit einen komplexen Sachverhalt aufgeklärt und dabei die Machenschaften des Beschuldigten aufgedeckt haben.

"Meine Behörde hat, sobald sie informiert war, alle erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen, einschließlich der Verhaftung des Beschuldigten, unverzüglich und mit Erfolg veranlasst. Was sie Unterrichtung der Lebensmittelüberwachungsbehörden anbelangt, ist deutlich auf eines hinzuweisen: Die Staatsanwaltschaft wird allein als Strafverfolgungsbehörde tätig. Ihr obliegt nicht die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Im Gegensatz dazu ist der Zoll auch Präventionsbehörde. Es war seine Aufgabe, festzustellen, ob eine Gefahr für die Bevölkerung besteht und ob es notwendig ist, zur Abwehr dieser Gefahr andere Behörden zu informieren!"

"Die Informationspflichten sind aus gutem Grund klar geregelt und eindeutig zugeordnet. Es war Aufgabe des Zolls festzustellen, ob eine Gefahr für die Bevölkerung besteht und ob es notwendig ist, zur Abwehr dieser Gefahr andere Behörden zu informieren"!

Quelle: München [ stmj ]

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