Fleischskandal: Kühlhausverband verurteilt kriminellen Fleischhandel
Der VDKL (Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V.) fordert im Zusammenhang mit den Fleischskandalen der letzten Wochen eine schonungslose Aufklärung der Verdachtsfälle. Der illegale Handel mit verdorbenem Fleisch muss durch die zuständigen Behörden schnellstmöglich aufgeklärt werden. Die bestehenden Strafrahmen müssen weitaus schärfer als bisher ausgeschöpft werden.
Der VDKL warnt allerdings dringend vor einer pauschalen Verurteilung der betroffenen Kühlhausunternehmen.
Ein gewerbliches Kühlhaus ist bei der Einlagerung von Ware ausschließlich als Dienstleister und Auftragnehmer für den Kunden tätig. Die genaue Beschaffenheit und Zusammensetzung der Ware ist für das Kühlhaus nicht erkennbar, da die eingelagerte Ware grundsätzlich verpackt ist. Eine Qualitätskontrolle unter Öffnung der Verpackung ist für das Kühlhaus nur mit Genehmigung des Kunden möglich.
Der Kunde eines Kühlhauses ist auch gesetzlich und vertraglich verpflichtet, nur einwandfreie Ware einzulagern. Alleiniger Eigentümer und Verfügungsberechtigter der Ware ist allerdings der Kunde. Dieser bestimmt auch die Lagerdauer oder den Zeitpunkt der Auslagerung.
Kühlhäuser arbeiten mit branchenspezifischen Hygienekonzepten, die der VDKL gemeinsam mit den Veterinärbehörden aller Bundesländer erarbeitet hat.
Der VDKL vertritt 85 Prozent aller gewerblichen Kühlhäuser in Deutschland.
Quelle: Bonn [ vdkl ]