Schnappauf: Höhere Strafen bei Meldeverstößen

"Bei Fleisch darf nicht einfach gelten ''Bei Nicht-Gefallen Geld zurück''"

Bayerns Verbraucherschutz-Minister Werner Schnappauf unterstützt die Forderung des neuen Bundesverbraucherschutzministers Horst Seehofer nach einer besseren Koordinierung des Verbraucherschutzes in Deutschland. Schnappauf begrüßte die von Seehofer vorgeschlagene Initiative der Meldepflicht von Firmen, denen schlechtes Fleisch angeboten wurde.

Zusätzlich forderte Bayerns Verbraucherschutzminister eine Erhöhung des Bußgeldrahmens. Während bisher nur ein Bußgeldsatz von maximal 10.000 Euro gilt, machte sich Schnappauf dafür stark, dass der Höchstsatz auf 20.000 Euro angehoben wird. Bisher seien solche Firmen ungeschoren oder mit Kleckerles-Bußgeldern davon gekommen. Die einschlägigen Strafvorschriften müssen entsprechend eindeutig gefasst und verschärft werden, forderte Schnappauf. "Es kann nicht sein, dass Lebensmittelfirmen, denen verdorbenes Fleisch angeboten wird, dieses einfach an den Absender zurückschicken und ihr Geld zurückerhalten. Beim Lebensmittel Fleisch kann nicht einfach gelten ''Bei Nicht-Gefallen Geld zurück''."

Quelle: München [ stmlu ]

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